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Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5

Zulassung zur Ausbildung für den Unterricht an Maturitätsschulen 1Bei der Zulassung zur Ausbildung zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen wird unterschieden zwischen a. der konsekutiven Ausbildung, bei der die Aufnahme der beruflichen Ausbildung gemäss Artikel 9 Absatz 3 einen fachwissenschaftlichen Masterabschluss voraussetzt und b. der parallelen oder integrierten Ausbildung, bei der die berufliche Ausbildung bereits während des fachwissenschaftlichen Studiums gemäss Artikel 9 Absatz 2 begonnen wird. 2Zur Ausbildung werden zugelassen a. Absolventinnen und Absolventen oder Studierende eines universitären Bachelor- und Masterstudiums in Studienrichtungen, welche die fachwissenschaftliche Voraussetzung für den Unterricht in einem MAR-Fach darstellen, sowie Absolventinnen und Absolventen oder Studierende eines universitären Masterstudiums in Studienrichtungen, welche die fachwissenschaftliche Voraussetzung für den Unterricht in einem MAR-Fach darstellen, und die zuvor im gleichen Studiengebiet einen Fachhochschul-Bachelor erworben und die fachlichen Auflagen erfüllt haben, und b. Absolventinnen und Absolventen oder Studierende eines Bachelor- und Masterstudiums einer Fachhochschule in jenen Studienrichtungen, welche die fachwissenschaftliche Voraussetzung für den Unterricht in den MAR-Fächern Musik oder Bildnerisches Gestalten darstellen.

Your change, as a redline

Art. 5

Zulassung zur Ausbildung für den Unterricht an Maturitätsschulen 1Bei der Zulassung zur Ausbildung zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen wird unterschieden zwischen a. der konsekutiven Ausbildung, bei der die Aufnahme der beruflichen Ausbildung gemäss Artikel 9 Absatz 3 einen fachwissenschaftlichen Masterabschluss voraussetzt und b. der parallelen oder integrierten Ausbildung, bei der die berufliche Ausbildung bereits während des fachwissenschaftlichen Studiums gemäss Artikel 9 Absatz 2 begonnen wird. 2Zur Ausbildung werden zugelassen a. Absolventinnen und Absolventen oder Studierende eines universitären Bachelor- und Masterstudiums in Studienrichtungen, welche die fachwissenschaftliche Voraussetzung für den Unterricht in einem MAR-Fach darstellen, sowie Absolventinnen und Absolventen oder Studierende eines universitären Masterstudiums in Studienrichtungen, welche die fachwissenschaftliche Voraussetzung für den Unterricht in einem MAR-Fach darstellen, und die zuvor im gleichen Studiengebiet einen Fachhochschul-Bachelor erworben und die fachlichen Auflagen erfüllt haben, und b. Absolventinnen und Absolventen oder Studierende eines Bachelor- und Masterstudiums einer Fachhochschule in jenen Studienrichtungen, welche die fachwissenschaftliche Voraussetzung für den Unterricht in den MAR-Fächern Musik oder Bildnerisches Gestalten darstellen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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