Verordnung über das Geschäfts- und Aktenverwaltungssystem von fedpol
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
1 Soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist, haben folgende Stellen von fedpol mittels Abrufverfahren Zugriff auf das System und können darin Daten bearbeiten: a. die für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Vorfeld eines Strafverfahrens und gerichtspolizeilichen Ermittlungen, die Zusammenarbeit mit anderen Kriminalpolizeibehörden sowie die für die Koordination von Ermittlungen und der Kriminalanalyse zuständigen Stellen; b. die kriminalpolizeilichen Zentralstellen; c. die Zentralstelle für Waffen und die Zentralstelle für Explosivstoffe; d. die Stellen, die für die verwaltungsrechtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe zuständig sind; e. die für die nationale und internationale Polizeikoordination und -kooperation zuständigen Stellen; f. die zuständigen Stellen für die biometrische Identifikation; g. die Meldestelle für Geldwäscherei; h. die für die nationale und internationale Fahndung zuständigen Stellen; i. die für die Ausweise, einschliesslich digitaler Ausweise, die Identitätsdokumente und die Dokumentensicherheit zuständigen Stellen; j. die für die Echtheitsprüfung und Analyse von Falschgeld zuständigen Stellen; k. die nationale Fussballinformationsstelle; l. die Stellen, die für die ausländerrechtlichen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen zuständig sind; m. die Stellen, die für die vorbeugenden polizeilichen Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zuständig sind; n. die Stellen, die für die Verfolgung und Beurteilung strafbarer Handlungen nach dem Vorläuferstoffgesetz vom 25. September 2020 zuständig sind; o. die für das Bedrohungsmanagement, den Personen- und Objektschutz und den Sicherheitsdienst zuständigen Stellen; p. die für die Gewährleistung der Sicherheit im internationalen gewerbsmässigen Luftverkehr zuständigen Stellen; q. die nationale Stelle für die Bearbeitung von Flugpassagierdaten; r. die für Datenaufsicht, Datenschutz, Informationssicherheit und den rechtskonformen Umgang mit Daten zuständigen Stellen; s. die für die Ausbildung, den operativen Betrieb sowie den Support zuständigen Stellen. 2 Ferner haben mittels Abrufverfahren Zugriff auf das System und können darin Daten bearbeiten: a. die Verbindungsleute des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, denen nach Artikel 5 Absatz 1bis ZentG die Aufgaben von Polizeiverbindungsleuten delegiert worden sind, soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist; b. die für den operativen Betrieb sowie den technischen Unterhalt und Support zuständigen Stellen beim Informatik Service Center des EJPD zur Erfüllung dieser Aufgaben. 3 Zugriff auf das System mittels automatisiertem Abrufverfahren haben zusätzlich die Mitarbeitenden des Direktionsbereichs Internationale Rechtshilfe im Bundesamt für Justiz zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Rechtshilfegesetz vom 20. März 1981. 4 Die Zugriffs- und Bearbeitungsberechtigungen dieser Stellen werden im Bearbeitungsreglement näher geregelt. SR 941.42 SR 351.1
Art. 6
1 Soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist, haben folgende Stellen von fedpol mittels Abrufverfahren Zugriff auf das System und können darin Daten bearbeiten: a. die für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Vorfeld eines Strafverfahrens und gerichtspolizeilichen Ermittlungen, die Zusammenarbeit mit anderen Kriminalpolizeibehörden sowie die für die Koordination von Ermittlungen und der Kriminalanalyse zuständigen Stellen; b. die kriminalpolizeilichen Zentralstellen; c. die Zentralstelle für Waffen und die Zentralstelle für Explosivstoffe; d. die Stellen, die für die verwaltungsrechtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe zuständig sind; e. die für die nationale und internationale Polizeikoordination und -kooperation zuständigen Stellen; f. die zuständigen Stellen für die biometrische Identifikation; g. die Meldestelle für Geldwäscherei; h. die für die nationale und internationale Fahndung zuständigen Stellen; i. die für die Ausweise, einschliesslich digitaler Ausweise, die Identitätsdokumente und die Dokumentensicherheit zuständigen Stellen; j. die für die Echtheitsprüfung und Analyse von Falschgeld zuständigen Stellen; k. die nationale Fussballinformationsstelle; l. die Stellen, die für die ausländerrechtlichen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen zuständig sind; m. die Stellen, die für die vorbeugenden polizeilichen Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zuständig sind; n. die Stellen, die für die Verfolgung und Beurteilung strafbarer Handlungen nach dem Vorläuferstoffgesetz vom 25. September 2020 zuständig sind; o. die für das Bedrohungsmanagement, den Personen- und Objektschutz und den Sicherheitsdienst zuständigen Stellen; p. die für die Gewährleistung der Sicherheit im internationalen gewerbsmässigen Luftverkehr zuständigen Stellen; q. die nationale Stelle für die Bearbeitung von Flugpassagierdaten; r. die für Datenaufsicht, Datenschutz, Informationssicherheit und den rechtskonformen Umgang mit Daten zuständigen Stellen; s. die für die Ausbildung, den operativen Betrieb sowie den Support zuständigen Stellen. 2 Ferner haben mittels Abrufverfahren Zugriff auf das System und können darin Daten bearbeiten: a. die Verbindungsleute des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, denen nach Artikel 5 Absatz 1bis ZentG die Aufgaben von Polizeiverbindungsleuten delegiert worden sind, soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist; b. die für den operativen Betrieb sowie den technischen Unterhalt und Support zuständigen Stellen beim Informatik Service Center des EJPD zur Erfüllung dieser Aufgaben. 3 Zugriff auf das System mittels automatisiertem Abrufverfahren haben zusätzlich die Mitarbeitenden des Direktionsbereichs Internationale Rechtshilfe im Bundesamt für Justiz zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Rechtshilfegesetz vom 20. März 1981. 4 Die Zugriffs- und Bearbeitungsberechtigungen dieser Stellen werden im Bearbeitungsreglement näher geregelt. SR 941.42 SR 351.1
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.