Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.063 Bebauungsplan 63: Basel Kirschgartenstrasse / Henric Petri-Strasse (BP 63) Vom 6. Juli 1956 (Stand 30. August 1990) Der Grosse Rat beschliesst ferner in Aufhebung der speziellen Bauvorschriften gemäss Grossratsbeschluss vom 17. März 1949 aufgrund von § 8 des Hochbautengesetzes folgende spezielle Bauvorschriften: Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/117.html Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.063 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 06.07.1956 30.08.1990 Erlass Erstfassung 1990 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.063 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 06.07.1956 30.08.1990 Erstfassung 1990 Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.063 Basel Kirschgartenstrasse / Henric Petri-Strasse GRB vom 6. Juli 1956 2 Der Grosse Rat beschliesst ferner in Aufhebung der speziellen Bauvorschriften gemäss Grossratsbeschluss vom 17. März 1949 aufgrund von § 8 des Hochbautengesetzes folgende spezielle Bauvorschriften: 1. Die im Plan Nr. 5737 in der Fassung vom 8. Mai 1956 grün angelegte Fläche darf nicht überbaut werden. 2. 1) Auf der parallel zur Kirschgartenstrasse verlaufenden Grenze zwischen den Parzellen 7363 und 27302 darf keine Einfriedigung erstellt werden. Auf dem Areal der heutigen Parzelle 7363 dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Departements die Terrainverhältnisse geändert und Bäume gefällt werden. 3. Die gelb angelegte Fläche darf nur eingeschossig mit einer maximalen Wandhöhe auf Kote 275,8 und einer maximalen Firsthöhe auf Kote 278,2 überbaut werden. 4. Wird auf Parzelle 21782 entlang der Henric Petri-Strasse ein fünfgeschossiger Bau erstellt, so ist das fünfte Geschoss an der Hinterfassade um mindestens 2,5 m zurückzustaffeln. 5. 2) Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/117.html 1) Abs. 2 Ziff. 2: Zweiter Satz in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990). 2) Abs. 2 Ziff. 5 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
Law
Bebauungsplan 63: Basel Kirschgartenstrasse / Henric Petri-Strasse
Basel-Stadt · 731.150.063 · other
Ask the law about thisMore laws of Basel-StadtFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 6f9862d5f2a66fbfd6a75446885c1e647d2ae644bf77228f96af7708ed79362f