Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Internationalen Luftverkehrs-Verband (IATA) zur Regelung des steuerlichen Statuts der Dienststellen und der Beamten dieser Organisation in der Schweiz
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Change 1
Art. 5bis
1. Die Beamten des Verbandes, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen und Anspruch auf die in Artikel 5 dieses Abkommens vorgesehenen Steuerbefreiungen haben, sind nicht der schweizerischen Gesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Erwerbsersatzordnung und die obligatorische berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge unterstellt. 2. Die Beamten des Verbandes, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, sind obligatorisch der in Absatz 1 erwähnten Gesetzgebung unterstellt. Der Verband muss die Verpflichtungen erfüllen, die die erwähnte Gesetzgebung den Arbeitgebern auferlegt. 3. Der Verband hat dafür zu sorgen, dass die Beamten, die der in Absatz 1 erwähnten Gesetzgebung nicht unterstellt sind, einen gleichwertigen Sozialversicherungsschutz geniessen. Eingefügt durch den Briefwechsel vom 9./19. Dez. 1997, in Kraft seit 19. Dez. 1997 (AS 2007 3895).
Art. 5bis
1. Die Beamten des Verbandes, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen und Anspruch auf die in Artikel 5 dieses Abkommens vorgesehenen Steuerbefreiungen haben, sind nicht der schweizerischen Gesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Erwerbsersatzordnung und die obligatorische berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge unterstellt. 2. Die Beamten des Verbandes, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, sind obligatorisch der in Absatz 1 erwähnten Gesetzgebung unterstellt. Der Verband muss die Verpflichtungen erfüllen, die die erwähnte Gesetzgebung den Arbeitgebern auferlegt. 3. Der Verband hat dafür zu sorgen, dass die Beamten, die der in Absatz 1 erwähnten Gesetzgebung nicht unterstellt sind, einen gleichwertigen Sozialversicherungsschutz geniessen. Eingefügt durch den Briefwechsel vom 9./19. Dez. 1997, in Kraft seit 19. Dez. 1997 (AS 2007 3895).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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