Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 61
Fragestunde 1 Anlässlich jeder Gemeinderatssitzung findet bei Bedarf im Anschluss an die ordentlichen Traktanden eine Fragestunde statt. 2 Fragen können von Ratsmitgliedern, Kommissionen gemäss dieser Verordnung, der GPK oder von Fraktionen eingereicht werden. Sie müssen spätestens fünf Arbeitstage vor dem Sitzungstag dem Stadtrat schriftlich zugehen, einen Sachbereich betreffen und sich einfach beantworten lassen. 3 Die Fragen werden den Ratsmitgliedern und der Presse am Anfang der entsprechenden Sitzung schriftlich vorgelegt. Die Beantwortung durch den Stadtrat erfolgt mündlich. Einmaliges Nachfragen durch den erstunterzeichnenden Fragesteller oder die erstunterzeichnende Fragestellerin ist gestattet. Es findet keine Diskussion statt. Art. 61a1 Antrag auf Direktbeschluss in eigener Zuständigkeit 1 Der Gemeinderat befindet an einer nächsten Sitzung nach der Einreichung eines Antrages auf Direktbeschluss, unter Würdigung der Stellungnahme des Stadtrates, ob dieser erheblich erklärt und ob eine Kommission mit der Vorberatung beauftragt werden soll. 2 Die Anträge auf Direktbeschluss sind dem Stadtrat zur Stellungnahme zu überweisen. Der Gemeinderat kann dem Stadtrat für die Stellungnahme eine Frist setzen. 3 Wird eine Kommission beauftragt, legt der Gemeinderat eine Frist fest, innert der sie Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen hat.
Art. 61
Fragestunde 1 Anlässlich jeder Gemeinderatssitzung findet bei Bedarf im Anschluss an die ordentlichen Traktanden eine Fragestunde statt. 2 Fragen können von Ratsmitgliedern, Kommissionen gemäss dieser Verordnung, der GPK oder von Fraktionen eingereicht werden. Sie müssen spätestens fünf Arbeitstage vor dem Sitzungstag dem Stadtrat schriftlich zugehen, einen Sachbereich betreffen und sich einfach beantworten lassen. 3 Die Fragen werden den Ratsmitgliedern und der Presse am Anfang der entsprechenden Sitzung schriftlich vorgelegt. Die Beantwortung durch den Stadtrat erfolgt mündlich. Einmaliges Nachfragen durch den erstunterzeichnenden Fragesteller oder die erstunterzeichnende Fragestellerin ist gestattet. Es findet keine Diskussion statt. Art. 61a1 Antrag auf Direktbeschluss in eigener Zuständigkeit 1 Der Gemeinderat befindet an einer nächsten Sitzung nach der Einreichung eines Antrages auf Direktbeschluss, unter Würdigung der Stellungnahme des Stadtrates, ob dieser erheblich erklärt und ob eine Kommission mit der Vorberatung beauftragt werden soll. 2 Die Anträge auf Direktbeschluss sind dem Stadtrat zur Stellungnahme zu überweisen. Der Gemeinderat kann dem Stadtrat für die Stellungnahme eine Frist setzen. 3 Wird eine Kommission beauftragt, legt der Gemeinderat eine Frist fest, innert der sie Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen hat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.