Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Benin über die Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2 Teilnahme an Versammlungen, Konferenzen oder offiziellen Besuchen

1. Die Staatsangehörigen der beiden Staaten, die einen gültigen heimatlichen Diplomaten- oder Dienstpass besitzen und an einer Versammlung, einer Konferenz oder einem offiziellen Besuch teilnehmen, die oder der von einer Organisation, mit der ein Sitzabkommen abgeschlossen wurde, oder der anderen Vertragspartei organisiert wird, benötigen für die Einreise in den anderen Staat, für den dortigen Aufenthalt von höchstens neunzig (90) Tagen pro Zeitraum von hundertachtzig (180) Tagen sowie für die Ausreise daraus kein Visum, sofern sie im anderen Staat keine selbstständige oder andere Erwerbstätigkeit aufnehmen. 2. Bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweiz nach der Durchreise durch einen oder mehrere Staaten, für welche die Bestimmungen über Grenzübertritt und Visa gemäss Schengen-Besitzstand vollumfänglich anwendbar sind, beginnen die neunzig (90) Tage ab dem Datum zu laufen, an dem die Aussengrenze des durch die genannten Staaten gebildeten Raums überschritten wird.

Your change, as a redline

Art. 2 Teilnahme an Versammlungen, Konferenzen oder offiziellen Besuchen

1. Die Staatsangehörigen der beiden Staaten, die einen gültigen heimatlichen Diplomaten- oder Dienstpass besitzen und an einer Versammlung, einer Konferenz oder einem offiziellen Besuch teilnehmen, die oder der von einer Organisation, mit der ein Sitzabkommen abgeschlossen wurde, oder der anderen Vertragspartei organisiert wird, benötigen für die Einreise in den anderen Staat, für den dortigen Aufenthalt von höchstens neunzig (90) Tagen pro Zeitraum von hundertachtzig (180) Tagen sowie für die Ausreise daraus kein Visum, sofern sie im anderen Staat keine selbstständige oder andere Erwerbstätigkeit aufnehmen. 2. Bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweiz nach der Durchreise durch einen oder mehrere Staaten, für welche die Bestimmungen über Grenzübertritt und Visa gemäss Schengen-Besitzstand vollumfänglich anwendbar sind, beginnen die neunzig (90) Tage ab dem Datum zu laufen, an dem die Aussengrenze des durch die genannten Staaten gebildeten Raums überschritten wird.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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