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Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 20.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe

1. Ein Fahrzeug oder ein Verband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: Binnenschifffahrtsstraße | Länge m | Breite m 1.1 | km 0,00 (Saarmündung) bis lothr. km 64,975 re.U. (deutsch-französische Grenze bei Saargemünd) Fahrzeug | 38,50 | 5,05 soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.2 | km 0,00 (Saarmündung) bis km 58,87 (Dillingen) a) | Fahrzeug (ausgenommen Fahrgastschiffe) | 135,00 | 11,45 b) | Fahrgastschiff | 110,00 | 11,45 c) | Verband | 185,00 | 11,45 1.3 | km 58,87 (Dillingen) bis km 87,20 (Ende der ausgebauten Strecke) a) | Fahrzeug | 110,00 | 11,45 b) | Verband | 185,00 | 11,45. Ein Fahrzeug oder ein Verband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung ausgerüstet ist. Ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 110,00 m darf nur fahren, wenn es in Bau, Ausrüstung und Antrieb den Anforderungen des Kapitels 28 ES-TRIN entspricht; dieses Fahrzeug muss a) in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung unter der Nummer 52 einen Eintrag haben, dass es den besonderen Anforderungen nach Artikel 28.04 Nummer 2 Buchstabe a bis e ES-TRIN genügt, b) den Nachweis über die Schwimmfähigkeit, die Trimmlage und die Stabilität (Kentersicherheit) der getrennten Schiffsteile mitführen, c) bei der Benutzung von Schifffahrtsanlagen besondere Vorsicht walten lassen und eine gesteigerte nautische Sorgfalt beachten und darf den Maschinenantrieb sowie die Bugstrahlanlage nicht über das nautisch erforderliche Maß hinaus benutzen. Der Nachweis nach Satz 3 Halbsatz 2 Buchstabe b ist auf Verlangen der Wasserschutzpolizei und den Bediensteten der zuständigen Behörde zur Kontrolle auszuhändigen. Eine von der zuständigen Behörde erteilte und am 31. Dezember 2009 gültige Sondererlaubnis für ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 110,00 m, das nicht den Anforderungen des Kapitels 28 ES-TRIN entspricht, bleibt mit den erteilten Auflagen auf dem jeweiligen Stromabschnitt weiterhin gültig. Diese Sondererlaubnis ist an Bord mitzuführen und auf Verlangen der Wasserschutzpolizei und den Bediensteten der zuständigen Behörde zur Kontrolle auszuhändigen. 2. Als Verband im Sinne der Nummer 1 gelten nur ein Schubverband und gekuppelte Fahrzeuge. 3. Die Fahrrinnentiefe beträgt a) | von der Saarmündung (km 0,00) bis zum Ende der ausgebauten Strecke (km 87,20) | 3,00 m b) | vom Ende der ausgebauten Strecke (km 87,20) bis zur deutsch-französischen Grenze bei Saargemünd (lothr. km 64,975 re.U.) | 2,00 m.

Your change, as a redline

§ 20.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe

1. Ein Fahrzeug oder ein Verband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: Binnenschifffahrtsstraße | Länge m | Breite m 1.1 | km 0,00 (Saarmündung) bis lothr. km 64,975 re.U. (deutsch-französische Grenze bei Saargemünd) Fahrzeug | 38,50 | 5,05 soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.2 | km 0,00 (Saarmündung) bis km 58,87 (Dillingen) a) | Fahrzeug (ausgenommen Fahrgastschiffe) | 135,00 | 11,45 b) | Fahrgastschiff | 110,00 | 11,45 c) | Verband | 185,00 | 11,45 1.3 | km 58,87 (Dillingen) bis km 87,20 (Ende der ausgebauten Strecke) a) | Fahrzeug | 110,00 | 11,45 b) | Verband | 185,00 | 11,45. Ein Fahrzeug oder ein Verband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung ausgerüstet ist. Ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 110,00 m darf nur fahren, wenn es in Bau, Ausrüstung und Antrieb den Anforderungen des Kapitels 28 ES-TRIN entspricht; dieses Fahrzeug muss a) in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung unter der Nummer 52 einen Eintrag haben, dass es den besonderen Anforderungen nach Artikel 28.04 Nummer 2 Buchstabe a bis e ES-TRIN genügt, b) den Nachweis über die Schwimmfähigkeit, die Trimmlage und die Stabilität (Kentersicherheit) der getrennten Schiffsteile mitführen, c) bei der Benutzung von Schifffahrtsanlagen besondere Vorsicht walten lassen und eine gesteigerte nautische Sorgfalt beachten und darf den Maschinenantrieb sowie die Bugstrahlanlage nicht über das nautisch erforderliche Maß hinaus benutzen. Der Nachweis nach Satz 3 Halbsatz 2 Buchstabe b ist auf Verlangen der Wasserschutzpolizei und den Bediensteten der zuständigen Behörde zur Kontrolle auszuhändigen. Eine von der zuständigen Behörde erteilte und am 31. Dezember 2009 gültige Sondererlaubnis für ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 110,00 m, das nicht den Anforderungen des Kapitels 28 ES-TRIN entspricht, bleibt mit den erteilten Auflagen auf dem jeweiligen Stromabschnitt weiterhin gültig. Diese Sondererlaubnis ist an Bord mitzuführen und auf Verlangen der Wasserschutzpolizei und den Bediensteten der zuständigen Behörde zur Kontrolle auszuhändigen. 2. Als Verband im Sinne der Nummer 1 gelten nur ein Schubverband und gekuppelte Fahrzeuge. 3. Die Fahrrinnentiefe beträgt a) | von der Saarmündung (km 0,00) bis zum Ende der ausgebauten Strecke (km 87,20) | 3,00 m b) | vom Ende der ausgebauten Strecke (km 87,20) bis zur deutsch-französischen Grenze bei Saargemünd (lothr. km 64,975 re.U.) | 2,00 m.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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