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Protokoll vom 29. November 2000 über den Personalbestand des Europäischen Patentamts in den Haag (Personalstandsprotokoll)

Liechtenstein · 0.232.142.26 · treaty

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1 provision

Protokoll

Protokoll über den Personalbestand des Europäischen Patentamts in den Haag (Personalstandsprotokoll) Abgeschlossen in München am 29. November 2000 Zustimmung des Landtags: 21. September 2006 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 13. Dezember 2007 Die Europäische Patentorganisation gewährleistet, dass der Anteil der Planstellen des Europäischen Patentamts, der nach dem Organisations- und Stellenplan für das Jahr 2000 auf den Dienstort Den Haag entfällt, im wesentlichen unverändert bleibt. Eine Änderung der Zahl der auf den Dienstort Den Haag entfallenden Planstellen, die im Interesse des guten Funktionierens des Europäischen Patentamts erforderlich wird und eine Abweichung von dem obengenannten Anteil um mehr als zehn Prozent zur Folge hat, bedarf eines Beschlusses des Verwaltungsrats der Organisation auf Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Patentamts nach Konsultation mit den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs der Niederlande. Geltungsbereich der des Protokolls1

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