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Change 1
As published
Art. 40ater Aufgaben
1 Die RailCom entscheidet über Streitigkeiten betreffend:
a. die Gewährung des Netzzugangs;
b. die Netzzugangsvereinbarungen;
c. die Berechnung des Trassenpreises;
d. den Zugang zu Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr, die vom Bund mitfinanziert wurden, sowie zur Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein;
e. die Wahrnehmung von Systemaufgaben;
f. das Mitwirkungsrecht nach Artikel 37a.
2 Sie überwacht:
a. die Anwendung der Prioritätsregeln im Normal- und im Störungsfall;
b. die diskriminierungsfreie Anwendung der Betriebsführungsprozesse;
c. die diskriminierungsfreie Vergabe der Trassen;
d. den diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur nach Artikel 62 Absatz 1; die Befugnisse der Wettbewerbskommission bei Streitigkeiten zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen bleiben vorbehalten;
e. die diskriminierungsfreie Ausübung der Systemaufgaben, soweit dies nicht durch das BAV im Rahmen des Auftrags sichergestellt wird.
3 Sie beobachtet die Entwicklung des Eisenbahnmarktes im Hinblick auf eine diskriminierungsfreie Behandlung aller Beteiligten und eine gesunde Entwicklung des Wettbewerbs.
4 Sie kann von Amtes wegen Untersuchungen einleiten.
5 Sie koordiniert sich mit den Regulatoren anderer Staaten. Sie kann mit diesen die erforderlichen Informationen und Daten austauschen.
6 Auf den Netzzugang findet das Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995 keine Anwendung.
Eingefügt durch Anhang Ziff. II 3 des Gütertransportgesetzes vom 25. Sept. 2015 (AS 2016 1845; BBl 2014 3827). Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Organisation der Bahninfrastruktur, in Kraft seit 1. Juli 2020, mit Ausnahme von Abs. 1 Bst. f, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 1889; BBl 2016 8661).
Fassung gemäss Anhang Ziff. II 3 des Gütertransportgesetzes vom 21. März 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 749; BBl 2024 300).
SR 251
Your change, as a redline
Art. 40ater Aufgaben
1 Die RailCom entscheidet über Streitigkeiten betreffend:
a. die Gewährung des Netzzugangs;
b. die Netzzugangsvereinbarungen;
c. die Berechnung des Trassenpreises;
d. den Zugang zu Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr, die vom Bund mitfinanziert wurden, sowie zur Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein;
e. die Wahrnehmung von Systemaufgaben;
f. das Mitwirkungsrecht nach Artikel 37a.
2 Sie überwacht:
a. die Anwendung der Prioritätsregeln im Normal- und im Störungsfall;
b. die diskriminierungsfreie Anwendung der Betriebsführungsprozesse;
c. die diskriminierungsfreie Vergabe der Trassen;
d. den diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur nach Artikel 62 Absatz 1; die Befugnisse der Wettbewerbskommission bei Streitigkeiten zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen bleiben vorbehalten;
e. die diskriminierungsfreie Ausübung der Systemaufgaben, soweit dies nicht durch das BAV im Rahmen des Auftrags sichergestellt wird.
3 Sie beobachtet die Entwicklung des Eisenbahnmarktes im Hinblick auf eine diskriminierungsfreie Behandlung aller Beteiligten und eine gesunde Entwicklung des Wettbewerbs.
4 Sie kann von Amtes wegen Untersuchungen einleiten.
5 Sie koordiniert sich mit den Regulatoren anderer Staaten. Sie kann mit diesen die erforderlichen Informationen und Daten austauschen.
6 Auf den Netzzugang findet das Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995 keine Anwendung.
Eingefügt durch Anhang Ziff. II 3 des Gütertransportgesetzes vom 25. Sept. 2015 (AS 2016 1845; BBl 2014 3827). Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Organisation der Bahninfrastruktur, in Kraft seit 1. Juli 2020, mit Ausnahme von Abs. 1 Bst. f, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 1889; BBl 2016 8661).
Fassung gemäss Anhang Ziff. II 3 des Gütertransportgesetzes vom 21. März 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 749; BBl 2024 300).
SR 251
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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