Verordnung über die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Thun (OeV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9 IV. Organisation
1 Der oder die Kommunikationsbeauftragte2 sorgt für die Information der Öffentlichkeit im Auftrag des Gemeinderates und stellt eine mediengerechte Verbreitung sicher. 2 Der oder die Kommunikationsbeauftragte2 a stellt eine regelmässige Information der Medien über die Beschlüsse des Gemeinderates und öffentlichkeitsrelevante Aktivitäten der Behörden sicher, b berät Medienschaffende, Gemeinderat und Verwaltung, c vermittelt und koordiniert Kontakte mit den Medien, d organisiert die Medienanlässe und e ist im Rahmen des Gemeindeführungsorgans (GFO) zuständig für die Information bei Katastrophen und in Notlagen. 3 Je nach Grösse und Bedarf kann jede Direktion eine oder zwei Personen für die Koordination der Medienarbeit mit dem oder der Kommu- 1 SSG 620.1 2 Fassung vom 15.9.2017 Akteneinsicht Gebühren Kommunikationsbeauftragter oder Kommunikationsbeauftragte2 4 152.031 nikationsbeauftragten1 bestimmen. Art. 9a2 1 Für die Kommunikation des Gemeinderates ist der Stadtschreiber oder die Stadtschreiberin zuständig. 2 Er oder sie arbeitet dabei mit der Kommunikationsbeauftragten oder dem Kommunikationsbeauftragten zusammen. 3 Der oder die Kommunikationsbeauftragte wird bei Bedarf zu den Sitzungen des Gemeinderates beigezogen.
Art. 9 IV. Organisation
1 Der oder die Kommunikationsbeauftragte2 sorgt für die Information der Öffentlichkeit im Auftrag des Gemeinderates und stellt eine mediengerechte Verbreitung sicher. 2 Der oder die Kommunikationsbeauftragte2 a stellt eine regelmässige Information der Medien über die Beschlüsse des Gemeinderates und öffentlichkeitsrelevante Aktivitäten der Behörden sicher, b berät Medienschaffende, Gemeinderat und Verwaltung, c vermittelt und koordiniert Kontakte mit den Medien, d organisiert die Medienanlässe und e ist im Rahmen des Gemeindeführungsorgans (GFO) zuständig für die Information bei Katastrophen und in Notlagen. 3 Je nach Grösse und Bedarf kann jede Direktion eine oder zwei Personen für die Koordination der Medienarbeit mit dem oder der Kommu- 1 SSG 620.1 2 Fassung vom 15.9.2017 Akteneinsicht Gebühren Kommunikationsbeauftragter oder Kommunikationsbeauftragte2 4 152.031 nikationsbeauftragten1 bestimmen. Art. 9a2 1 Für die Kommunikation des Gemeinderates ist der Stadtschreiber oder die Stadtschreiberin zuständig. 2 Er oder sie arbeitet dabei mit der Kommunikationsbeauftragten oder dem Kommunikationsbeauftragten zusammen. 3 Der oder die Kommunikationsbeauftragte wird bei Bedarf zu den Sitzungen des Gemeinderates beigezogen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.