Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20 Übermittlung an die Bestimmungsämter
(1) a) Die internationale Anmeldung wird zusammen mit dem internationalen Recherchenbericht (einschliesslich eines möglichen Hinweises gemäss Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b) oder der Erklärung gemäss Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a jedem Bestimmungsamt nach Massgabe der Ausführungsordnung übermittelt, sofern das Bestimmungsamt hierauf nicht ganz oder zum Teil verzichtet. b) Ausserdem wird die vorgeschriebene Übersetzung des genannten Berichts und der genannten Erklärung übermittelt. (2) Sind die Ansprüche gemäss Artikel 19 Absatz 1 geändert worden, werden entweder der vollständige Wortlaut der Ansprüche in der ursprünglichen und der geänderten Fassung oder der vollständige Wortlaut der Ansprüche in der ursprünglichen Fassung und eine genaue Angabe der Änderungen sowie gegebenenfalls die in Artikel 19 Absatz 1 genannte Erklärung übersandt. (3) Auf Verlangen des Bestimmungsamts oder des Anmelders übersendet die Internationale Recherchenbehörde diesem Amt oder dem Anmelder, wie in der Ausführungsordnung vorgesehen, Kopien der Unterlagen, die im internationalen Recherchenbericht genannt sind. SR 0.232.141.11
Art. 20 Übermittlung an die Bestimmungsämter
(1) a) Die internationale Anmeldung wird zusammen mit dem internationalen Recherchenbericht (einschliesslich eines möglichen Hinweises gemäss Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b) oder der Erklärung gemäss Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a jedem Bestimmungsamt nach Massgabe der Ausführungsordnung übermittelt, sofern das Bestimmungsamt hierauf nicht ganz oder zum Teil verzichtet. b) Ausserdem wird die vorgeschriebene Übersetzung des genannten Berichts und der genannten Erklärung übermittelt. (2) Sind die Ansprüche gemäss Artikel 19 Absatz 1 geändert worden, werden entweder der vollständige Wortlaut der Ansprüche in der ursprünglichen und der geänderten Fassung oder der vollständige Wortlaut der Ansprüche in der ursprünglichen Fassung und eine genaue Angabe der Änderungen sowie gegebenenfalls die in Artikel 19 Absatz 1 genannte Erklärung übersandt. (3) Auf Verlangen des Bestimmungsamts oder des Anmelders übersendet die Internationale Recherchenbehörde diesem Amt oder dem Anmelder, wie in der Ausführungsordnung vorgesehen, Kopien der Unterlagen, die im internationalen Recherchenbericht genannt sind. SR 0.232.141.11
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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