Propose a change

Verordnung über die Jagdprüfung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

d) Kugelprogramm 1 Die verwendete Kugelmunition muss die Anforderungen nach Art. 14 der Verordnung über die Jagdvorschriften vom 31. März 20165 erfüllen. Für die Prüfung sind auch Vollmantelgeschosse zugelassen. 2 Das Kugelprogramm umfasst: a) zwei Schüsse auf die Scheibe «Rehbock stehend» in 100 Meter Entfernung, Stellung stehend angestrichen. Für den zweiten Schuss stehen nach Abgabe des ersten Schusses 120 Sekunden zur Verfügung; b) zwei Schüsse auf die Scheibe «Rehbock stehend» in 100 Meter Entfernung, Schussabgabe ab Hochsitz, Stellung frei. Für den zweiten Schuss stehen nach Abgabe des ersten Schusses 20 Sekunden zur Verfügung; c) zwei Schüsse auf die Scheibe «Gamsbock stehend» in 150 bis 175 Meter Entfernung, Stellung frei, jagdpraktische Auflage gestattet. Für den zweiten Schuss stehen nach Abgabe des ersten Schusses 60 Sekunden zur Verfügung. 3 Die Trefferaufnahmen erfolgen nach Abgabe des zweiten Schusses. Als Treffer gelten die Felder acht, neun und zehn. Verspätet abgegebene Schüsse zählen nicht als Treffer. 4 Das Programm ist mit fünf Treffern bestanden.

Your change, as a redline

Art. 10

d) Kugelprogramm 1 Die verwendete Kugelmunition muss die Anforderungen nach Art. 14 der Verordnung über die Jagdvorschriften vom 31. März 20165 erfüllen. Für die Prüfung sind auch Vollmantelgeschosse zugelassen. 2 Das Kugelprogramm umfasst: a) zwei Schüsse auf die Scheibe «Rehbock stehend» in 100 Meter Entfernung, Stellung stehend angestrichen. Für den zweiten Schuss stehen nach Abgabe des ersten Schusses 120 Sekunden zur Verfügung; b) zwei Schüsse auf die Scheibe «Rehbock stehend» in 100 Meter Entfernung, Schussabgabe ab Hochsitz, Stellung frei. Für den zweiten Schuss stehen nach Abgabe des ersten Schusses 20 Sekunden zur Verfügung; c) zwei Schüsse auf die Scheibe «Gamsbock stehend» in 150 bis 175 Meter Entfernung, Stellung frei, jagdpraktische Auflage gestattet. Für den zweiten Schuss stehen nach Abgabe des ersten Schusses 60 Sekunden zur Verfügung. 3 Die Trefferaufnahmen erfolgen nach Abgabe des zweiten Schusses. Als Treffer gelten die Felder acht, neun und zehn. Verspätet abgegebene Schüsse zählen nicht als Treffer. 4 Das Programm ist mit fünf Treffern bestanden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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