Staatsvertrag über die Nutzung der Gewässer im Engelbergertal
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14
Anpassung oder Auflösung des Vertrages 1 Verändern sich während der Dauer des Vertrages die Umstände so wesentlich, dass dessen vollständige Durchführung nicht mehr möglich ist oder ausserordentlich erschwert wird, so hat jeder Kanton das Recht, die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zu verlangen. Können sich die beiden Kantone über eine solche Anpassung nicht verständigen, so entscheidet darüber die Schiedskommission; Art. 13 Absätze 2 und 3 sind anwendbar. 2 Verändern sich während der Dauer des Vertrages die Umstände in einem solchen Masse, dass einem Kanton die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, so hat er das Recht, die Auflösung des Vertrages zu verlangen. Stimmt der andere Kanton der Auflösung nicht zu, so entscheidet darüber gemäss Art. 15 das Bundesgericht. Die Auflösung wird erst wirksam mit dem rechtskräftigen Urteil.
Art. 14
Anpassung oder Auflösung des Vertrages 1 Verändern sich während der Dauer des Vertrages die Umstände so wesentlich, dass dessen vollständige Durchführung nicht mehr möglich ist oder ausserordentlich erschwert wird, so hat jeder Kanton das Recht, die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zu verlangen. Können sich die beiden Kantone über eine solche Anpassung nicht verständigen, so entscheidet darüber die Schiedskommission; Art. 13 Absätze 2 und 3 sind anwendbar. 2 Verändern sich während der Dauer des Vertrages die Umstände in einem solchen Masse, dass einem Kanton die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, so hat er das Recht, die Auflösung des Vertrages zu verlangen. Stimmt der andere Kanton der Auflösung nicht zu, so entscheidet darüber gemäss Art. 15 das Bundesgericht. Die Auflösung wird erst wirksam mit dem rechtskräftigen Urteil.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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