Staatsvertrag über die Nutzung der Gewässer im Engelbergertal
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
Wasserzins 1 Die Kraftwerke Engelberger-Aa AG sind in der Wasserrechtsverleihung zu verpflichten, von der Betriebseröffnung des Werkes Dallenwil an für die gesamten ausgenutzten Wasserkräfte einen jährlichen Wasserzins von Fr. 9.45 für die Bruttopferdekraft an den Kanton Nidwalden zu entrichten. Dieser Wasserzinsansatz bleibt auch dann bestehen, wenn durch eine Erhöhung der Ausbauwassermengen oder der Erhöhung der Wasserfassungskoten der Seitenbäche sich die Wassermengen ändern sollten. 2 Die beliehene Gesellschaft ist in der Wasserrechtsverleihung ferner zu verpflichten, den Wasserzins zu verändertem Ansatz zu bezahlen, a. wenn sich aus den Wassermessungen der ersten 10 Betriebsjahre ein anderer Wasserzinsansatz ergibt, vom 11. Betriebsjahr an, oder, wenn später eine Neufestsetzung der nutzbaren Wassermengen erfolgt, vom nächstfolgenden Betriebsjahr an; b. wenn der nach Bundesrecht zulässige maximale Wasserzins erhöht und entsprechend der Wasserzinsansatz vom Regierungsrat Nidwalden, nach vorheriger Verständigung mit dem Regierungsrat von Obwalden, heraufgesetzt wird, vom Inkrafttreten dieser Verfügung an. 3 Der Kanton Nidwalden erhebt den gesamten Wasserzins von der beliehenen Gesellschaft und überweist dem Kanton Obwalden den auf ihn entfallenden Anteil, der sich nach den Brutto-PS bestimmt, die aus den unter seiner Hoheit stehenden Gewässerstrecken gewonnen werden.
Art. 4
Wasserzins 1 Die Kraftwerke Engelberger-Aa AG sind in der Wasserrechtsverleihung zu verpflichten, von der Betriebseröffnung des Werkes Dallenwil an für die gesamten ausgenutzten Wasserkräfte einen jährlichen Wasserzins von Fr. 9.45 für die Bruttopferdekraft an den Kanton Nidwalden zu entrichten. Dieser Wasserzinsansatz bleibt auch dann bestehen, wenn durch eine Erhöhung der Ausbauwassermengen oder der Erhöhung der Wasserfassungskoten der Seitenbäche sich die Wassermengen ändern sollten. 2 Die beliehene Gesellschaft ist in der Wasserrechtsverleihung ferner zu verpflichten, den Wasserzins zu verändertem Ansatz zu bezahlen, a. wenn sich aus den Wassermessungen der ersten 10 Betriebsjahre ein anderer Wasserzinsansatz ergibt, vom 11. Betriebsjahr an, oder, wenn später eine Neufestsetzung der nutzbaren Wassermengen erfolgt, vom nächstfolgenden Betriebsjahr an; b. wenn der nach Bundesrecht zulässige maximale Wasserzins erhöht und entsprechend der Wasserzinsansatz vom Regierungsrat Nidwalden, nach vorheriger Verständigung mit dem Regierungsrat von Obwalden, heraufgesetzt wird, vom Inkrafttreten dieser Verfügung an. 3 Der Kanton Nidwalden erhebt den gesamten Wasserzins von der beliehenen Gesellschaft und überweist dem Kanton Obwalden den auf ihn entfallenden Anteil, der sich nach den Brutto-PS bestimmt, die aus den unter seiner Hoheit stehenden Gewässerstrecken gewonnen werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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