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Staatsvertrag über die Nutzung der Gewässer im Engelbergertal

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5

Rückkauf und Heimfall des Kraftwerkes Dallenwil 1 Der Kanton Nidwalden kann in der Wasserrechtsverleihung sich das Recht des vorzeitigen Rückkaufes des Kraftwerkes Dallenwil spätestens auf den Ablauf des 70. Jahres, gerechnet von der Betriebseröffnung an, vorbehalten. 2 In der Wasserrechtsverleihung ist zu bestimmen, dass das Kraftwerk Dallenwil mit dem Ablauf der Verleihungsdauer am 31. Dezember 2041, mit dem Verzicht der beliehenen Gesellschaft oder mit der Verwirkung der Verleihung vorzeitig dem Kanton Nidwalden heimfällt. 3 Der Kanton Nidwalden kann in die Wasserrechtsverleihung Bestimmungen über die Festlegung der Entschädigung für die elektrischen Anlagen und die dafür dienenden Grundstücke bei Heimfall oder für die gesamten Anlagen und Grundstücke bei Rückkauf aufnehmen; solche Bestimmungen bedürfen der Zustimmung des Regierungsrates von Obwalden nicht. 4 Bei Rückkauf oder Heimfall wird das Kraftwerk Dallenwil samt allen Anlagen, auch jenen, die sich auf dem Hoheitsgebiet des Kantons Obwalden befinden, ausschliessliches Eigentum des Kantons Nidwalden. Der Kanton Obwalden verzichtet ausdrücklich auf den ihm nach Bundesrecht zustehenden Erwerb eines Miteigentumsanteils. 5 Nach dem Rückkauf oder Heimfall des Kraftwerkes Dallenwil an den Kanton Nidwalden ist dieser gegenüber dem Kanton Obwalden zur Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften, wie sie in der Wasserrechtsverleihung an die Kraftwerke Engelberger-Aa AG enthalten waren, und zur Leistung des Wasserzinses für die Brutto-PS verpflichtet, die aus den unter der Hoheit des Kantons Obwalden stehenden Gewässerstrecken gewonnen werden. Die Bestimmungen der Art. 3 und 4 sind sinngemäss anwendbar.

Your change, as a redline

Art. 5

Rückkauf und Heimfall des Kraftwerkes Dallenwil 1 Der Kanton Nidwalden kann in der Wasserrechtsverleihung sich das Recht des vorzeitigen Rückkaufes des Kraftwerkes Dallenwil spätestens auf den Ablauf des 70. Jahres, gerechnet von der Betriebseröffnung an, vorbehalten. 2 In der Wasserrechtsverleihung ist zu bestimmen, dass das Kraftwerk Dallenwil mit dem Ablauf der Verleihungsdauer am 31. Dezember 2041, mit dem Verzicht der beliehenen Gesellschaft oder mit der Verwirkung der Verleihung vorzeitig dem Kanton Nidwalden heimfällt. 3 Der Kanton Nidwalden kann in die Wasserrechtsverleihung Bestimmungen über die Festlegung der Entschädigung für die elektrischen Anlagen und die dafür dienenden Grundstücke bei Heimfall oder für die gesamten Anlagen und Grundstücke bei Rückkauf aufnehmen; solche Bestimmungen bedürfen der Zustimmung des Regierungsrates von Obwalden nicht. 4 Bei Rückkauf oder Heimfall wird das Kraftwerk Dallenwil samt allen Anlagen, auch jenen, die sich auf dem Hoheitsgebiet des Kantons Obwalden befinden, ausschliessliches Eigentum des Kantons Nidwalden. Der Kanton Obwalden verzichtet ausdrücklich auf den ihm nach Bundesrecht zustehenden Erwerb eines Miteigentumsanteils. 5 Nach dem Rückkauf oder Heimfall des Kraftwerkes Dallenwil an den Kanton Nidwalden ist dieser gegenüber dem Kanton Obwalden zur Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften, wie sie in der Wasserrechtsverleihung an die Kraftwerke Engelberger-Aa AG enthalten waren, und zur Leistung des Wasserzinses für die Brutto-PS verpflichtet, die aus den unter der Hoheit des Kantons Obwalden stehenden Gewässerstrecken gewonnen werden. Die Bestimmungen der Art. 3 und 4 sind sinngemäss anwendbar.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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