Verordnung über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16 Lohnerhöhungen
1 Die zuständige Stelle kann Lohnerhöhungen bei einer Anstellungsdauer von mindestens einem Jahr oder bei der Übernahme einer höher bewerteten Funktion vornehmen. 2 Die Lohnerhöhungen entsprechen höchstens der Lohnentwicklung der Beurteilungsstufe 3 nach Artikel 39 Absatz 3 BPV. Bei Übernahme einer höher bewerteten Funktion kann die zuständige Stelle von dieser Regelung abweichen, wenn der Lohn im Verhältnis zum Funktionswert zu tief liegt. 3 Angestellte des Bundes nach Artikel 12 Absatz 2 erhalten eine Lohnerhöhung nach Absatz 2 nur dann, wenn sich der Einsatz über den Jahreswechsel erstreckt. Die Lohnerhöhung wird auf den 1. Januar wirksam. Vorbehalten bleibt die Zustimmung des Stammdepartements. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). SR 172.220.111.3 Fassung gemäss Ziff. I 5 der V über Optimierungen im Lohnsystem des Bundespersonals vom 5. Nov. 2008, in Kraft seit 1. Febr. 2009 (AS 2008 5643).
Art. 16 Lohnerhöhungen
1 Die zuständige Stelle kann Lohnerhöhungen bei einer Anstellungsdauer von mindestens einem Jahr oder bei der Übernahme einer höher bewerteten Funktion vornehmen. 2 Die Lohnerhöhungen entsprechen höchstens der Lohnentwicklung der Beurteilungsstufe 3 nach Artikel 39 Absatz 3 BPV. Bei Übernahme einer höher bewerteten Funktion kann die zuständige Stelle von dieser Regelung abweichen, wenn der Lohn im Verhältnis zum Funktionswert zu tief liegt. 3 Angestellte des Bundes nach Artikel 12 Absatz 2 erhalten eine Lohnerhöhung nach Absatz 2 nur dann, wenn sich der Einsatz über den Jahreswechsel erstreckt. Die Lohnerhöhung wird auf den 1. Januar wirksam. Vorbehalten bleibt die Zustimmung des Stammdepartements. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). SR 172.220.111.3 Fassung gemäss Ziff. I 5 der V über Optimierungen im Lohnsystem des Bundespersonals vom 5. Nov. 2008, in Kraft seit 1. Febr. 2009 (AS 2008 5643).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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