Verordnung über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe
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Change 1
Art. 26 Bezahlter Urlaub
Das Personal hat Anspruch auf höchstens: a. je zwei Arbeitstage für das Ein- und Auspacken vor Beginn und am Ende des Einsatzes; b. einen Arbeitstag bei der Heirat, einschliesslich der zivilen Trauung, oder bei der Eintragung der Partnerschaft; c. … d. drei Arbeitstage für die Organisation der Pflege von unerwartet schwer erkrankten oder von verunfallten Familienangehörigen (Ehegatte, Ehegattin, eingetragener Partner, eingetragene Partnerin, Lebenspartner, Lebenspartnerin, Kinder oder ein Elternteil); e. drei Arbeitstage beim Tod eines oder einer Familienangehörigen nach Buchstabe d; f. einen Arbeitstag beim Tod anderer Verwandten oder von Dritten zur Teilnahme an der Trauerfeier; g. die erforderliche Zeit bei Vorladung durch Behörden, sofern es sich nicht um eine private Angelegenheit handelt; h. die Anzahl Urlaubstage, die von internationalen Organisationen zur Erholung bei besonders schwierigen und anstrengenden Arbeitsbedingungen am Einsatzort gewährt werden; i. die Anzahl Urlaubstage, die von der für den Einsatz zuständigen Stelle in bilateralen Einsätzen zur Erholung bei besonders schwierigen und anstrengenden Arbeitsbedingungen am Einsatzort gewährt werden. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Aufgehoben durch Ziff. III der V vom 3. Sept. 2025, mit Wirkung seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 569). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717).
Art. 26 Bezahlter Urlaub
Das Personal hat Anspruch auf höchstens: a. je zwei Arbeitstage für das Ein- und Auspacken vor Beginn und am Ende des Einsatzes; b. einen Arbeitstag bei der Heirat, einschliesslich der zivilen Trauung, oder bei der Eintragung der Partnerschaft; c. … d. drei Arbeitstage für die Organisation der Pflege von unerwartet schwer erkrankten oder von verunfallten Familienangehörigen (Ehegatte, Ehegattin, eingetragener Partner, eingetragene Partnerin, Lebenspartner, Lebenspartnerin, Kinder oder ein Elternteil); e. drei Arbeitstage beim Tod eines oder einer Familienangehörigen nach Buchstabe d; f. einen Arbeitstag beim Tod anderer Verwandten oder von Dritten zur Teilnahme an der Trauerfeier; g. die erforderliche Zeit bei Vorladung durch Behörden, sofern es sich nicht um eine private Angelegenheit handelt; h. die Anzahl Urlaubstage, die von internationalen Organisationen zur Erholung bei besonders schwierigen und anstrengenden Arbeitsbedingungen am Einsatzort gewährt werden; i. die Anzahl Urlaubstage, die von der für den Einsatz zuständigen Stelle in bilateralen Einsätzen zur Erholung bei besonders schwierigen und anstrengenden Arbeitsbedingungen am Einsatzort gewährt werden. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Aufgehoben durch Ziff. III der V vom 3. Sept. 2025, mit Wirkung seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 569). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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