Propose a change

Verordnung über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 Einsatzvorbereitung

1 Die zuständige Stelle bereitet das Personal auf den Einsatz vor. Je nach Inhalt, Art und Dringlichkeit des Einsatzes können dies Einführungs- und Ausbildungsmassnahmen sein. Die sicherheitsrelevanten Aspekte der Einsatzvorbereitung können ebenfalls für die Begleitperson (Ehegatten, Ehegattin, eingetragenen Partner, eingetragene Partnerin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin) und die Kinder angewendet werden, sofern der Familiennachzug im Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt ist. 2 Die Ausbildung vermittelt die notwendigen Kenntnisse über den Einsatz, den Auftrag und die Partnerorganisation. Sie muss von den Kandidaten und Kandidatinnen absolviert werden, soweit diese die notwendigen Kenntnisse noch nicht besitzen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung ist Voraussetzung für eine definitive Anstellung. 3 Bei der Ausbildung des Personals durch andere Departemente wirkt das EDA bei Bedarf mit. 4 Die Ausbildung wird in der Schweiz oder im Ausland absolviert. 5 Die zuständige Stelle bestimmt die Entschädigung für die Ausbildung. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717).

Your change, as a redline

Art. 7 Einsatzvorbereitung

1 Die zuständige Stelle bereitet das Personal auf den Einsatz vor. Je nach Inhalt, Art und Dringlichkeit des Einsatzes können dies Einführungs- und Ausbildungsmassnahmen sein. Die sicherheitsrelevanten Aspekte der Einsatzvorbereitung können ebenfalls für die Begleitperson (Ehegatten, Ehegattin, eingetragenen Partner, eingetragene Partnerin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin) und die Kinder angewendet werden, sofern der Familiennachzug im Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt ist. 2 Die Ausbildung vermittelt die notwendigen Kenntnisse über den Einsatz, den Auftrag und die Partnerorganisation. Sie muss von den Kandidaten und Kandidatinnen absolviert werden, soweit diese die notwendigen Kenntnisse noch nicht besitzen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung ist Voraussetzung für eine definitive Anstellung. 3 Bei der Ausbildung des Personals durch andere Departemente wirkt das EDA bei Bedarf mit. 4 Die Ausbildung wird in der Schweiz oder im Ausland absolviert. 5 Die zuständige Stelle bestimmt die Entschädigung für die Ausbildung. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Aug. 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2020 (AS 2020 3717).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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