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Freihandelsabkommen vom 27. November 2000 zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17 Allgemeine Ausnahmen

Diese Massnahmen dürfen nicht so angewandt werden, dass sie zu einer willkürlichen oder ungerechtfertigten Diskriminierung, soweit gleiche Umstände gegeben sind, oder zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Vertragsparteien führen. Dieses Abkommen steht der Einführung und Durchsetzung von Massnahmen durch eine Vertragspartei nicht entgegen, die a) zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit notwendig sind; b) zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen notwendig sind; c) die Einfuhr oder Ausfuhr von Gold und Silber betreffen; d) die Einhaltung von Gesetzen oder sonstigen Vorschriften gewährleisten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Abkommens stehen, einschliesslich der Bestimmungen über die Durchführung der Zollvorschriften, des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum und der Verhinderung irreführender Praktiken; e) im Zusammenhang mit Erzeugnissen aus Strafanstaltsarbeit stehen; f) den Schutz nationaler Kulturgüter von künstlerischem, historischem oder archäologischem Wert bezwecken; g) die Erhaltung nicht erneuerbarer Naturschätze betreffen, sofern solche Massnahmen im Zusammenhang mit Beschränkungen der inländischen Produktion oder des inländischen Verbrauchs angewandt werden. h) in Erfüllung von Pflichten aus anderen zwischenstaatlichen Handelsabkommen geschehen, sofern diese der WTO unterbreitet und von ihr gebilligt werden, oder unmittelbar darauf verweisen und deshalb konform sind; i) die Ausfuhr inländischer Rohstoffe beschränken, welches für die inländische Verarbeitung wesentlich ist und dann erfolgen, wenn der Inlandspreis für solche Güter im Rahmen eines staatlichen Stabilisierungsprogramms unter dem Weltmarkpreis gehalten wird; vorausgesetzt, dass solche Massnahmen weder zu einer Ausfuhrerhöhung oder einem erhöhten Schutz der inländischen Industrie führen, noch von den Bestimmungen dieses Abkommens über die Nichtdiskriminierung abweichen; j) die für den Erwerb oder Vertrieb von Waren in Zeiten allgemeiner oder regionaler Verknappung wesentlich sind; vorausgesetzt, dass derartige Massnahmen den WTO-Prinzipien entsprechen, nach denen alle WTO-Mitglieder ein Anrecht auf gleichwertigen Zugang zum internationalen Markt für solche Waren haben und dass solche dem Abkommen widersprechende Massnahmen bei Änderung der Umstände wieder aufzuheben sind.

Your change, as a redline

Art. 17 Allgemeine Ausnahmen

Diese Massnahmen dürfen nicht so angewandt werden, dass sie zu einer willkürlichen oder ungerechtfertigten Diskriminierung, soweit gleiche Umstände gegeben sind, oder zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Vertragsparteien führen. Dieses Abkommen steht der Einführung und Durchsetzung von Massnahmen durch eine Vertragspartei nicht entgegen, die a) zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit notwendig sind; b) zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen notwendig sind; c) die Einfuhr oder Ausfuhr von Gold und Silber betreffen; d) die Einhaltung von Gesetzen oder sonstigen Vorschriften gewährleisten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Abkommens stehen, einschliesslich der Bestimmungen über die Durchführung der Zollvorschriften, des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum und der Verhinderung irreführender Praktiken; e) im Zusammenhang mit Erzeugnissen aus Strafanstaltsarbeit stehen; f) den Schutz nationaler Kulturgüter von künstlerischem, historischem oder archäologischem Wert bezwecken; g) die Erhaltung nicht erneuerbarer Naturschätze betreffen, sofern solche Massnahmen im Zusammenhang mit Beschränkungen der inländischen Produktion oder des inländischen Verbrauchs angewandt werden. h) in Erfüllung von Pflichten aus anderen zwischenstaatlichen Handelsabkommen geschehen, sofern diese der WTO unterbreitet und von ihr gebilligt werden, oder unmittelbar darauf verweisen und deshalb konform sind; i) die Ausfuhr inländischer Rohstoffe beschränken, welches für die inländische Verarbeitung wesentlich ist und dann erfolgen, wenn der Inlandspreis für solche Güter im Rahmen eines staatlichen Stabilisierungsprogramms unter dem Weltmarkpreis gehalten wird; vorausgesetzt, dass solche Massnahmen weder zu einer Ausfuhrerhöhung oder einem erhöhten Schutz der inländischen Industrie führen, noch von den Bestimmungen dieses Abkommens über die Nichtdiskriminierung abweichen; j) die für den Erwerb oder Vertrieb von Waren in Zeiten allgemeiner oder regionaler Verknappung wesentlich sind; vorausgesetzt, dass derartige Massnahmen den WTO-Prinzipien entsprechen, nach denen alle WTO-Mitglieder ein Anrecht auf gleichwertigen Zugang zum internationalen Markt für solche Waren haben und dass solche dem Abkommen widersprechende Massnahmen bei Änderung der Umstände wieder aufzuheben sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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