Propose a change

Freihandelsabkommen vom 27. November 2000 zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Abschnitts: bezeichnet "Gewerbliche Niederlassung": i) in Bezug auf Inländer das Recht auf Errichtung und Führung eines von ihnen tatsächlich beherrschten Unternehmens, jedoch keinen Anspruch auf Suchen oder Antreten einer Beschäftigung oder auf Zugang zum Arbeitsmarkt einer anderen Vertragspartei. ii) In Bezug auf juristische Personen das Recht, durch Errichtung und Führung von Tochtergesellschaften, Zweigstellen oder anderer Arten von Zweitniederlassungen eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieses Abschnitts aufzunehmen oder weiterzuführen. "Juristische Person eines EFTA-Staates" oder "Juristische Person aus Mexiko" bezeichnet eine juristische Person, die gemäss den Gesetzen eines EFTA-Staates oder Mexikos gegründet wurde und den eingetragenen Geschäftssitz, die Zentralverwaltung oder den Hauptsitz im Hoheitsgebiet eines EFTA-Staates oder Mexikos hat. Hält die juristische Person bloss einen eingetragenen Geschäftssitz oder eine Zentralverwaltung im Hoheitsgebiet eines EFTA-Staates oder Mexikos, so wird sie nur unter der Voraussetzung als juristische Person eines EFTA-Staates oder Mexikos anerkannt, als deren Tätigkeit einen tatsächlichen und dauernden Bezug zur Wirtschaft eines EFTA-Staates oder Mexikos aufweist. "Inländer" bezeichnet eine natürliche Person, die nach der jeweiligen Gesetzgebung die Staatsangehörigkeit eines EFTA-Staates oder Mexikos besitzt. "Dienstleistungserbringer" einer Vertragspartei bezeichnet jede, einer Vertragspartei zugehörige Person, welche Dienstleistungen erbringt oder erbringen will. "Tochtergesellschaft" bezeichnet eine juristische Person, die tatsächlich von einer anderen juristischen Person kontrolliert wird. "Hoheitsgebiet" bezeichnet den in Art. 2 Abs. 1 beschriebenen räumlichen Bereich.

Your change, as a redline

Art. 20 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Abschnitts: bezeichnet "Gewerbliche Niederlassung": i) in Bezug auf Inländer das Recht auf Errichtung und Führung eines von ihnen tatsächlich beherrschten Unternehmens, jedoch keinen Anspruch auf Suchen oder Antreten einer Beschäftigung oder auf Zugang zum Arbeitsmarkt einer anderen Vertragspartei. ii) In Bezug auf juristische Personen das Recht, durch Errichtung und Führung von Tochtergesellschaften, Zweigstellen oder anderer Arten von Zweitniederlassungen eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieses Abschnitts aufzunehmen oder weiterzuführen. "Juristische Person eines EFTA-Staates" oder "Juristische Person aus Mexiko" bezeichnet eine juristische Person, die gemäss den Gesetzen eines EFTA-Staates oder Mexikos gegründet wurde und den eingetragenen Geschäftssitz, die Zentralverwaltung oder den Hauptsitz im Hoheitsgebiet eines EFTA-Staates oder Mexikos hat. Hält die juristische Person bloss einen eingetragenen Geschäftssitz oder eine Zentralverwaltung im Hoheitsgebiet eines EFTA-Staates oder Mexikos, so wird sie nur unter der Voraussetzung als juristische Person eines EFTA-Staates oder Mexikos anerkannt, als deren Tätigkeit einen tatsächlichen und dauernden Bezug zur Wirtschaft eines EFTA-Staates oder Mexikos aufweist. "Inländer" bezeichnet eine natürliche Person, die nach der jeweiligen Gesetzgebung die Staatsangehörigkeit eines EFTA-Staates oder Mexikos besitzt. "Dienstleistungserbringer" einer Vertragspartei bezeichnet jede, einer Vertragspartei zugehörige Person, welche Dienstleistungen erbringt oder erbringen will. "Tochtergesellschaft" bezeichnet eine juristische Person, die tatsächlich von einer anderen juristischen Person kontrolliert wird. "Hoheitsgebiet" bezeichnet den in Art. 2 Abs. 1 beschriebenen räumlichen Bereich.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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