Freihandelsabkommen vom 27. November 2000 zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 30 Grenzüberschreitender Finanzdienstleistungsverkehr
1) Jede Vertragspartei ermöglicht grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsverkehr. 2) In Bezug auf den grenzüberschreitenden Verkehr von Finanzdienstleistungen durch Finanzdienstleistungserbringer einer anderen Vertragspartei dürfen die Vertragsparteien keine neuen, stärker diskriminierenden Massnahmen einführen als jene, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens gelten. 3) Eine Vertragspartei kann von den Erbringern grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen einer anderen Vertragspartei eine Registrierung verlangen, ohne Beeinträchtigung der anderen für den grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsverkehr geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften. 4) Jede Vertragspartei erlaubt den sich auf ihrem Hoheitsgebiet befindenden Personen den Erwerb von Finanzdienstleistungen eines Finanzdienstleistungserbringers der anderen Vertragspartei, der sich auf dem Hoheitsgebiet dieser anderen Vertragspartei befindet. Dadurch entsteht der Vertragspartei keine Verpflichtung, solchen Dienstleistungserbringern die Aufnahme, Weiterführung, Anwerbung, Vermarktung oder Werbung ihrer gewerblicher Tätigkeiten auf ihrem Hoheitsgebiet zu gestatten. Für die Erfüllung dieser Verpflichtung bestimmt jede Vertragspartei selbst die Bedeutung der Begriffe "Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit", "Weiterführung einer gewerblichen Tätigkeit", "Anwerbung", "Vermarktung" und "Werbung".
Art. 30 Grenzüberschreitender Finanzdienstleistungsverkehr
1) Jede Vertragspartei ermöglicht grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsverkehr. 2) In Bezug auf den grenzüberschreitenden Verkehr von Finanzdienstleistungen durch Finanzdienstleistungserbringer einer anderen Vertragspartei dürfen die Vertragsparteien keine neuen, stärker diskriminierenden Massnahmen einführen als jene, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens gelten. 3) Eine Vertragspartei kann von den Erbringern grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen einer anderen Vertragspartei eine Registrierung verlangen, ohne Beeinträchtigung der anderen für den grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsverkehr geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften. 4) Jede Vertragspartei erlaubt den sich auf ihrem Hoheitsgebiet befindenden Personen den Erwerb von Finanzdienstleistungen eines Finanzdienstleistungserbringers der anderen Vertragspartei, der sich auf dem Hoheitsgebiet dieser anderen Vertragspartei befindet. Dadurch entsteht der Vertragspartei keine Verpflichtung, solchen Dienstleistungserbringern die Aufnahme, Weiterführung, Anwerbung, Vermarktung oder Werbung ihrer gewerblicher Tätigkeiten auf ihrem Hoheitsgebiet zu gestatten. Für die Erfüllung dieser Verpflichtung bestimmt jede Vertragspartei selbst die Bedeutung der Begriffe "Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit", "Weiterführung einer gewerblichen Tätigkeit", "Anwerbung", "Vermarktung" und "Werbung".
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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