Propose a change

Freihandelsabkommen vom 27. November 2000 zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 57 Inländerbehandlung und Nichtdiskriminierung

1) In Bezug auf alle Gesetze, Vorschriften, Verfahren und Praktiken betreffend die unter dieses Kapitel fallenden öffentlichen Beschaffungen gewährt jede Vertragspartei den Waren und Dienstleistungen sowie den Anbietern der anderen Vertragspartei unverzüglich und bedingungslos keine ungünstigere Behandlung als die den inländischen Waren, Dienstleistungen und Anbietern gewährte Behandlung. 2) In Bezug auf alle Gesetze, Vorschriften, Verfahren und Praktiken betreffend die unter dieses Kapitel fallenden öffentliche Beschaffungen stellt jede Vertragspartei sicher: a) dass ihre Beschaffungsstellen einen lokalen Anbieter nicht aufgrund des Grades der Kontrolle oder der Beteiligung durch eine Person der anderen Vertragsparteiungünstiger behandeln als einen anderen lokalen Anbieter und b) dass ihre Beschaffungsstellen lokale Anbieter nicht aufgrund des Ursprungslandes der gelieferten Ware oder der erbrachten Dienstleistung diskriminieren, vorausgesetzt, dass das Ursprungsland die andere Vertragspartei ist. 3) Abs. 1 und Abs. 2 gelten nicht für Zölle und alle sonstigen Abgaben, die anlässlich oder im Zusammenhang mit der Einfuhr erhoben werden, für die Erhebungsverfahren für solche Zölle und Abgaben, für andere Einfuhrbestimmungen und -formalitäten und Massnahmen mit Auswirkungen auf den Handel mit Dienstleistungen, ausgenommen Gesetze, Vorschriften, Verfahren und Praktiken betreffend die unter dieses Kapitel fallenden öffentlichen Beschaffungen.

Your change, as a redline

Art. 57 Inländerbehandlung und Nichtdiskriminierung

1) In Bezug auf alle Gesetze, Vorschriften, Verfahren und Praktiken betreffend die unter dieses Kapitel fallenden öffentlichen Beschaffungen gewährt jede Vertragspartei den Waren und Dienstleistungen sowie den Anbietern der anderen Vertragspartei unverzüglich und bedingungslos keine ungünstigere Behandlung als die den inländischen Waren, Dienstleistungen und Anbietern gewährte Behandlung. 2) In Bezug auf alle Gesetze, Vorschriften, Verfahren und Praktiken betreffend die unter dieses Kapitel fallenden öffentliche Beschaffungen stellt jede Vertragspartei sicher: a) dass ihre Beschaffungsstellen einen lokalen Anbieter nicht aufgrund des Grades der Kontrolle oder der Beteiligung durch eine Person der anderen Vertragsparteiungünstiger behandeln als einen anderen lokalen Anbieter und b) dass ihre Beschaffungsstellen lokale Anbieter nicht aufgrund des Ursprungslandes der gelieferten Ware oder der erbrachten Dienstleistung diskriminieren, vorausgesetzt, dass das Ursprungsland die andere Vertragspartei ist. 3) Abs. 1 und Abs. 2 gelten nicht für Zölle und alle sonstigen Abgaben, die anlässlich oder im Zusammenhang mit der Einfuhr erhoben werden, für die Erhebungsverfahren für solche Zölle und Abgaben, für andere Einfuhrbestimmungen und -formalitäten und Massnahmen mit Auswirkungen auf den Handel mit Dienstleistungen, ausgenommen Gesetze, Vorschriften, Verfahren und Praktiken betreffend die unter dieses Kapitel fallenden öffentlichen Beschaffungen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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