Freihandelsabkommen vom 27. November 2000 zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 61 Beschaffungsverfahren und sonstige Bestimmungen
1) Mexiko wendet die Regeln und Verfahren in Teil A des Anhangs XVIII, die EFTA-Staaten die Regeln und Verfahren in Teil B des Anhangs XVIII an. Es wird davon ausgegangen, dass beide Gruppen von Regeln und Verfahren eine gleichwertige Behandlung gewährleisten. 2) Die Regeln und Verfahren nach Anhang XVIII dürfen von der betreffenden Vertragspartei nur geändert werden, um Änderungen der entsprechenden Bestimmungen der Nordamerikanischen Freihandelszone (im Folgenden "NAFTA" genannt) oder des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden "GPA" genannt) zu berücksichtigen, vorausgesetzt, dass die von der betreffenden Vertragspartei angewendeten geänderten Regeln und Verfahren weiterhin eine gleichwertige Behandlung gewährleisten. 3) Ändert die betreffende Vertragspartei die in Anhang XVIII aufgeführten Regeln und Verfahren, so notifiziert sie die Änderungen bis spätestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten der anderen Vertragspartei und erbringt den Nachweis, dass die geänderten Regeln und Verfahren weiterhin eine gleichwertige Behandlung gewährleisten. 4) Ist eine Vertragspartei der Auffassung, dass die Änderung den Zugang zum Beschaffungsmarkt der anderen Vertragspartei erheblich beeinträchtigt, so kann sie Konsultationen beantragen. Wird keine zufriedenstellende Lösung gefunden, so kann die Vertragspartei das Streitbeilegungsverfahren nach Kapitel VII in Anspruch nehmen, um einen gleichwertigen Zugang zum Beschaffungsmarkt der anderen Vertragspartei aufrechtzuerhalten. 5) Eine Beschaffungsstelle einer Vertragspartei darf die Qualifikation eines Anbieters oder die Vergabe eines Auftrags nicht davon abhängig machen, dass dieser Anbieter zuvor einen oder mehrere Aufträge von einer Beschaffungsstelle dieser Vertragspartei erhalten hat oder Arbeitserfahrung im Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei aufweist.
Art. 61 Beschaffungsverfahren und sonstige Bestimmungen
1) Mexiko wendet die Regeln und Verfahren in Teil A des Anhangs XVIII, die EFTA-Staaten die Regeln und Verfahren in Teil B des Anhangs XVIII an. Es wird davon ausgegangen, dass beide Gruppen von Regeln und Verfahren eine gleichwertige Behandlung gewährleisten. 2) Die Regeln und Verfahren nach Anhang XVIII dürfen von der betreffenden Vertragspartei nur geändert werden, um Änderungen der entsprechenden Bestimmungen der Nordamerikanischen Freihandelszone (im Folgenden "NAFTA" genannt) oder des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden "GPA" genannt) zu berücksichtigen, vorausgesetzt, dass die von der betreffenden Vertragspartei angewendeten geänderten Regeln und Verfahren weiterhin eine gleichwertige Behandlung gewährleisten. 3) Ändert die betreffende Vertragspartei die in Anhang XVIII aufgeführten Regeln und Verfahren, so notifiziert sie die Änderungen bis spätestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten der anderen Vertragspartei und erbringt den Nachweis, dass die geänderten Regeln und Verfahren weiterhin eine gleichwertige Behandlung gewährleisten. 4) Ist eine Vertragspartei der Auffassung, dass die Änderung den Zugang zum Beschaffungsmarkt der anderen Vertragspartei erheblich beeinträchtigt, so kann sie Konsultationen beantragen. Wird keine zufriedenstellende Lösung gefunden, so kann die Vertragspartei das Streitbeilegungsverfahren nach Kapitel VII in Anspruch nehmen, um einen gleichwertigen Zugang zum Beschaffungsmarkt der anderen Vertragspartei aufrechtzuerhalten. 5) Eine Beschaffungsstelle einer Vertragspartei darf die Qualifikation eines Anbieters oder die Vergabe eines Auftrags nicht davon abhängig machen, dass dieser Anbieter zuvor einen oder mehrere Aufträge von einer Beschaffungsstelle dieser Vertragspartei erhalten hat oder Arbeitserfahrung im Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei aufweist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it