Übereinkommen betreffend die Erweiterung der Zuständigkeit der Behörden, die zur Entgegennahme von Anerkennungen ausserehelicher Kinder befugt sind
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
Das vorliegende Übereinkommen gilt für das gesamte Gebiet des Mutterlandes eines jeden Vertragsstaates. Jeder Vertragsstaat kann anlässlich der Unterzeichnung, der Ratifizierung oder des Beitritts oder in jedem anderen späteren Zeitpunkt durch eine an den Schweizerischen Bundesrat gerichtete Notifikation erklären, dass die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf einzelne oder mehrere seiner Gebiete ausserhalb des Mutterlandes oder auf einzelne oder mehrere derjenigen Staaten oder Gebiete, deren internationale Beziehungen er wahrnimmt, anwendbar sein sollen. Der Schweizerische Bundesrat gibt jedem Vertragsstaat und dem Generalsekretariat der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen von einer solchen Notifikation Kenntnis. Die Bestimmungen dieses Übereinkommens werden in dem oder in den in der Notifikation bezeichneten Gebieten sechzig Tage nach dem Datum, an dem der Schweizerische Bundesrat die besagte Notifikation erhalten hat, anwendbar. Jeder Staat, der gemäss den Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels eine Erklärung abgegeben hat, kann in der Folge zu jeder Zeit mit einer an den Schweizerischen Bundesrat gerichteten Notifikation erklären, dass dieses Übereinkommen auf einzelne oder mehrere der in der Notifikation bezeichneten Staaten oder Gebiete nicht mehr anwendbar sein soll. Der Schweizerische Bundesrat gibt jedem der Vertragsstaaten und dem Generalsekretariat der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen vom Eingang der neuen Notifikation Kenntnis. Dieses Übereinkommen tritt sechzig Tage nach dem Datum, an dem der Schweizerische Bundesrat die besagte Notifikation erhalten hat, für das betreffende Gebiet ausser Kraft.
Art. 8
Das vorliegende Übereinkommen gilt für das gesamte Gebiet des Mutterlandes eines jeden Vertragsstaates. Jeder Vertragsstaat kann anlässlich der Unterzeichnung, der Ratifizierung oder des Beitritts oder in jedem anderen späteren Zeitpunkt durch eine an den Schweizerischen Bundesrat gerichtete Notifikation erklären, dass die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf einzelne oder mehrere seiner Gebiete ausserhalb des Mutterlandes oder auf einzelne oder mehrere derjenigen Staaten oder Gebiete, deren internationale Beziehungen er wahrnimmt, anwendbar sein sollen. Der Schweizerische Bundesrat gibt jedem Vertragsstaat und dem Generalsekretariat der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen von einer solchen Notifikation Kenntnis. Die Bestimmungen dieses Übereinkommens werden in dem oder in den in der Notifikation bezeichneten Gebieten sechzig Tage nach dem Datum, an dem der Schweizerische Bundesrat die besagte Notifikation erhalten hat, anwendbar. Jeder Staat, der gemäss den Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels eine Erklärung abgegeben hat, kann in der Folge zu jeder Zeit mit einer an den Schweizerischen Bundesrat gerichteten Notifikation erklären, dass dieses Übereinkommen auf einzelne oder mehrere der in der Notifikation bezeichneten Staaten oder Gebiete nicht mehr anwendbar sein soll. Der Schweizerische Bundesrat gibt jedem der Vertragsstaaten und dem Generalsekretariat der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen vom Eingang der neuen Notifikation Kenntnis. Dieses Übereinkommen tritt sechzig Tage nach dem Datum, an dem der Schweizerische Bundesrat die besagte Notifikation erhalten hat, für das betreffende Gebiet ausser Kraft.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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