Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 5 Anwendungsvorschrift zum Abkommen mit der Französischen Republik
Aufgrund der Auswahlentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik sind ab dem Zeitpunkt, zu dem das BEPS-MLI in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zur Französischen Republik wirksam wird, anzuwenden: 1. Artikel 6 Absatz 1 BEPS-MLI mit der Maßgabe, dass der dort genannte Wortlaut an die Stelle der bisherigen Formulierung in der Präambel des Abkommens mit der Französischen Republik „von dem Wunsche geleitet, bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern Doppelbesteuerungen zu vermeiden“ tritt, 2. Artikel 7 Absatz 1 BEPS-MLI, 3. Artikel 8 Absatz 1 BEPS-MLI mit der Maßgabe, dass die dort genannten „Bestimmungen“ jene des Artikels 9 Absatz 3 und 5 des Abkommens mit der Französischen Republik sind, 4. anstelle des Artikels 7 Absatz 4 Satz 1 des Abkommens mit der Französischen Republik der Artikel 9 Absatz 4 BEPS-MLI und 5. Artikel 17 Absatz 1 BEPS-MLI. Die Anwendung gemäß den Nummern 1 bis 5 erfolgt jeweils mit der Maßgabe, dass das „unter das Übereinkommen fallende Steuerabkommen“ das Abkommen mit der Französischen Republik ist.
§ 5 Anwendungsvorschrift zum Abkommen mit der Französischen Republik
Aufgrund der Auswahlentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik sind ab dem Zeitpunkt, zu dem das BEPS-MLI in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zur Französischen Republik wirksam wird, anzuwenden: 1. Artikel 6 Absatz 1 BEPS-MLI mit der Maßgabe, dass der dort genannte Wortlaut an die Stelle der bisherigen Formulierung in der Präambel des Abkommens mit der Französischen Republik „von dem Wunsche geleitet, bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern Doppelbesteuerungen zu vermeiden“ tritt, 2. Artikel 7 Absatz 1 BEPS-MLI, 3. Artikel 8 Absatz 1 BEPS-MLI mit der Maßgabe, dass die dort genannten „Bestimmungen“ jene des Artikels 9 Absatz 3 und 5 des Abkommens mit der Französischen Republik sind, 4. anstelle des Artikels 7 Absatz 4 Satz 1 des Abkommens mit der Französischen Republik der Artikel 9 Absatz 4 BEPS-MLI und 5. Artikel 17 Absatz 1 BEPS-MLI. Die Anwendung gemäß den Nummern 1 bis 5 erfolgt jeweils mit der Maßgabe, dass das „unter das Übereinkommen fallende Steuerabkommen“ das Abkommen mit der Französischen Republik ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.