Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrates
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
2. Gesetzgebung 1 Die Ausstandspflicht gilt nicht bei der Vorbereitung, beim Erlass oder bei der Genehmigung von Gesetzen oder von allgemeinverbindlichen Landratsbeschlüssen. 5) NG 161.1 2 Ratsmitglieder, deren persönliche Interessen von einem Geschäft gemäss Abs. 1 unmittelbar betroffen sind, weisen auf ihre Interessenbindung hin, wenn sie sich zum Geschäft äussern. Sie können Anträge stellen und an der Abstimmung teilnehmen. Art. 7 3. übrige Geschäfte 1 Im übrigen gilt für ein Ratsmitglied die Ausstandspflicht insbesondere, wenn: 1. es an einem Geschäft als Gesuchstellerin beziehungsweise Gesuchsteller oder Vertragspartnerin beziehungsweise Vertragspartner persönlich beteiligt ist; 2. es bei einem Wahlgeschäft, das zur Bewerbung ausgeschrieben worden ist, kandidiert. 2 In Angelegenheiten gemäss Abs. 1 Ziffer 1 kann das Ratsmitglied keine parlamentarischen Vorstösse einreichen. 3 Besteht eine Ausstandspflicht, weist das betreffende Ratsmitglied auf die Interessenbindung hin, wenn es sich zum Geschäft äussert. Es kann keine Anträge stellen und nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Art. 6
2. Gesetzgebung 1 Die Ausstandspflicht gilt nicht bei der Vorbereitung, beim Erlass oder bei der Genehmigung von Gesetzen oder von allgemeinverbindlichen Landratsbeschlüssen. 5) NG 161.1 2 Ratsmitglieder, deren persönliche Interessen von einem Geschäft gemäss Abs. 1 unmittelbar betroffen sind, weisen auf ihre Interessenbindung hin, wenn sie sich zum Geschäft äussern. Sie können Anträge stellen und an der Abstimmung teilnehmen. Art. 7 3. übrige Geschäfte 1 Im übrigen gilt für ein Ratsmitglied die Ausstandspflicht insbesondere, wenn: 1. es an einem Geschäft als Gesuchstellerin beziehungsweise Gesuchsteller oder Vertragspartnerin beziehungsweise Vertragspartner persönlich beteiligt ist; 2. es bei einem Wahlgeschäft, das zur Bewerbung ausgeschrieben worden ist, kandidiert. 2 In Angelegenheiten gemäss Abs. 1 Ziffer 1 kann das Ratsmitglied keine parlamentarischen Vorstösse einreichen. 3 Besteht eine Ausstandspflicht, weist das betreffende Ratsmitglied auf die Interessenbindung hin, wenn es sich zum Geschäft äussert. Es kann keine Anträge stellen und nicht an der Abstimmung teilnehmen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it