Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan Hardturm-Areal mit Umweltverträglichkeitsprüfung Stadtratsbeschluss
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4 II. Bestimmungen für das Teilgebiet 1
Baubegrenzungslinien, Stellung der Gebäude 1Die Gebäudegrundrisse sind innerhalb der im Plan angegebenen Baubegrenzungslinien anzuordnen. 2Gebäude dürfen ohne Rücksicht auf die Abstandsbestimmungen arealintern an die Baubegrenzungslinien gestellt werden. Vorbehalten bleiben feuerpolizeilich sowie wohn- bzw. arbeitshygienisch einwandfreie Verhältnisse. 3Die geschlossene Bauweise ist erlaubt. 4In den Baufeldern A und B ist entlang der Pfingstweidstrasse die Arkadenlinie bis auf die Höhe von 2 Geschossen zu beachten. Im Baufeld C ist das EG im Hinblick auf die Ermöglichung von öffentlichen oder halböffentlichen Nutzungen mit einer lichten Höhe von mindestens 3.5 m auszugestalten. 5Im Baufeld A ist eine vertikal durchgehende Öffnung von der Pfingstweidstrasse zum Freiraum im nördlichen Teil des Planungsgebietes vorzusehen, die mindestens 10 m breit ist. Der Anordnungsspielraum ist im Plan speziell bezeichnet. Einzelne Verbindungen (Passerellen o. ä.) sind ab dem 2. Obergeschoss möglich. 6Einzelne oberirdische Vorsprünge mit einem minimalen Vertikalabstand von 3 m ab gestaltetem Boden dürfen die Baulinien um höchstens 1.5 m und im Übrigen die Baubegrenzungslinien um höchstens 2 m überragen. 7Im Bereich des Quartierplatzes ist ein maximal zweigeschossiges Kiosk- und Versammlungsgebäude o. ä. mit einer Grundfläche von höchstens 150 m2 zulässig. Zudem dürfen Gebäude, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind und deren grösste Höhe 4 m nicht übersteigt, ausserhalb der Baubegrenzungslinien im Umfang von höchstens 2 % der Grundstücksfläche erstellt werden. 8Unterirdische Gebäude und Gebäudeteile ohne anrechenbare Ausnützung sind auch ausserhalb der Baubegrenzungslinien zulässig.
Art. 4 II. Bestimmungen für das Teilgebiet 1
Baubegrenzungslinien, Stellung der Gebäude 1Die Gebäudegrundrisse sind innerhalb der im Plan angegebenen Baubegrenzungslinien anzuordnen. 2Gebäude dürfen ohne Rücksicht auf die Abstandsbestimmungen arealintern an die Baubegrenzungslinien gestellt werden. Vorbehalten bleiben feuerpolizeilich sowie wohn- bzw. arbeitshygienisch einwandfreie Verhältnisse. 3Die geschlossene Bauweise ist erlaubt. 4In den Baufeldern A und B ist entlang der Pfingstweidstrasse die Arkadenlinie bis auf die Höhe von 2 Geschossen zu beachten. Im Baufeld C ist das EG im Hinblick auf die Ermöglichung von öffentlichen oder halböffentlichen Nutzungen mit einer lichten Höhe von mindestens 3.5 m auszugestalten. 5Im Baufeld A ist eine vertikal durchgehende Öffnung von der Pfingstweidstrasse zum Freiraum im nördlichen Teil des Planungsgebietes vorzusehen, die mindestens 10 m breit ist. Der Anordnungsspielraum ist im Plan speziell bezeichnet. Einzelne Verbindungen (Passerellen o. ä.) sind ab dem 2. Obergeschoss möglich. 6Einzelne oberirdische Vorsprünge mit einem minimalen Vertikalabstand von 3 m ab gestaltetem Boden dürfen die Baulinien um höchstens 1.5 m und im Übrigen die Baubegrenzungslinien um höchstens 2 m überragen. 7Im Bereich des Quartierplatzes ist ein maximal zweigeschossiges Kiosk- und Versammlungsgebäude o. ä. mit einer Grundfläche von höchstens 150 m2 zulässig. Zudem dürfen Gebäude, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind und deren grösste Höhe 4 m nicht übersteigt, ausserhalb der Baubegrenzungslinien im Umfang von höchstens 2 % der Grundstücksfläche erstellt werden. 8Unterirdische Gebäude und Gebäudeteile ohne anrechenbare Ausnützung sind auch ausserhalb der Baubegrenzungslinien zulässig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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