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Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan Hardturm-Areal mit Umweltverträglichkeitsprüfung Stadtratsbeschluss

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

Ausnützung 1In den Baufeldern ist der Umfang der nach § 255 PBG anrechenbaren Geschossfläche unter Einschluss der Dachgeschosse auf folgende Masse beschränkt: - Baufeld A: 49 300 m2 - Baufeld B: 27 000 m2 - Baufeld C: 30 760 m2 2Übersteigt die nach § 255 PBG anrechenbare Geschossfläche in den Untergeschossen die Fläche von 18 297 m2 (= 42 % der massgeblichen Grundfläche), ist diese im Mehrumfang für die Ausnützung anrechenbar. 3Zwischen benachbarten Baufeldern sind Ausnützungsverschiebungen von max. 2000 m2 zulässig. 4Im Gebäude beim Quartierplatz darf eine anrechenbare Geschossfläche von max. 150 m2 realisiert werden. 5Falls das am 1. April 2005 eingeleitete Verfahren für den Umbau der Pfingstweidstrasse SN 1.4.1 und die Erstellung des Trams Zürich West abgebrochen wird und der aus diesem Anlass verfügte Enteignungsbann zulasten der Grundstücke Kat.- Nrn. AU5997, AU6348, AU6354 und AU6355 aufgehoben wird, erhöht sich die Ausnützung in den Baufeldern A, B und C auf folgende Werte: - Baufeld A: 54 300 m2 - Baufeld B: 29 300 m2 - Baufeld C: 32 700 m2 Die Limite der nicht anrechenbaren Fläche in den Untergeschossen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 vorstehend beträgt in diesem Fall 19 849 m2.

Your change, as a redline

Art. 7

Ausnützung 1In den Baufeldern ist der Umfang der nach § 255 PBG anrechenbaren Geschossfläche unter Einschluss der Dachgeschosse auf folgende Masse beschränkt: - Baufeld A: 49 300 m2 - Baufeld B: 27 000 m2 - Baufeld C: 30 760 m2 2Übersteigt die nach § 255 PBG anrechenbare Geschossfläche in den Untergeschossen die Fläche von 18 297 m2 (= 42 % der massgeblichen Grundfläche), ist diese im Mehrumfang für die Ausnützung anrechenbar. 3Zwischen benachbarten Baufeldern sind Ausnützungsverschiebungen von max. 2000 m2 zulässig. 4Im Gebäude beim Quartierplatz darf eine anrechenbare Geschossfläche von max. 150 m2 realisiert werden. 5Falls das am 1. April 2005 eingeleitete Verfahren für den Umbau der Pfingstweidstrasse SN 1.4.1 und die Erstellung des Trams Zürich West abgebrochen wird und der aus diesem Anlass verfügte Enteignungsbann zulasten der Grundstücke Kat.- Nrn. AU5997, AU6348, AU6354 und AU6355 aufgehoben wird, erhöht sich die Ausnützung in den Baufeldern A, B und C auf folgende Werte: - Baufeld A: 54 300 m2 - Baufeld B: 29 300 m2 - Baufeld C: 32 700 m2 Die Limite der nicht anrechenbaren Fläche in den Untergeschossen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 vorstehend beträgt in diesem Fall 19 849 m2.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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