Link auf Pdf Reglement Wasserversorgung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10 B. Einmalige Anschlussgebühr
Bemessung 1 Die einmalige Anschlussgebühr wird auf Grund der Belastungswerte (BW) gemäss den Leitsätzen für die Erstellung von Wasserinstallationen des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) und auf Grund des umbauten Raumes nach SIA-Norm bemessen. 2 Die einmalige Anschlussgebühr wird bei einem Indexstand von 120 des Berner Wohnbaukostenindexes (Basis Oktober 1987 = 100.8) wie folgt berechnet: a) für jeden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung: CHF 60.00 pro Belastungswert (BW) und b) pro m3 umbauten Raumes nach SIA-Norm: CHF 3.00 sowie c) für Sprinkleranlagen und andere Anschlüsse, bei denen die Belastungswerte (BW) nicht nach den Leitsätzen des SVGW ermittelt werden können, auf Grund der maximalen Vorhalteleistung: CHF 10.00 pro Liter/Minute. 3 Ist der Hydrantenlöschschutz im Zeitpunkt des Anschlusses noch nicht gewährleistet, bemisst sich die Anschlussgebühr vorderhand allein nach den BW. Die Nachzahlung für den Reglement über die Wasserversorgung 752.32 gesamten umbauten Raum wird im Zeitpunkt der Gewährleistung des Hydrantenlöschschutzes erhoben. 4 Bei jeder Veränderung des Indexes seit der letzten Anpassung um ± 10 Prozent kann eine Anpassung der Ansätze nach Abs. 2
Art. 10 B. Einmalige Anschlussgebühr
Bemessung 1 Die einmalige Anschlussgebühr wird auf Grund der Belastungswerte (BW) gemäss den Leitsätzen für die Erstellung von Wasserinstallationen des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) und auf Grund des umbauten Raumes nach SIA-Norm bemessen. 2 Die einmalige Anschlussgebühr wird bei einem Indexstand von 120 des Berner Wohnbaukostenindexes (Basis Oktober 1987 = 100.8) wie folgt berechnet: a) für jeden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung: CHF 60.00 pro Belastungswert (BW) und b) pro m3 umbauten Raumes nach SIA-Norm: CHF 3.00 sowie c) für Sprinkleranlagen und andere Anschlüsse, bei denen die Belastungswerte (BW) nicht nach den Leitsätzen des SVGW ermittelt werden können, auf Grund der maximalen Vorhalteleistung: CHF 10.00 pro Liter/Minute. 3 Ist der Hydrantenlöschschutz im Zeitpunkt des Anschlusses noch nicht gewährleistet, bemisst sich die Anschlussgebühr vorderhand allein nach den BW. Die Nachzahlung für den Reglement über die Wasserversorgung 752.32 gesamten umbauten Raum wird im Zeitpunkt der Gewährleistung des Hydrantenlöschschutzes erhoben. 4 Bei jeder Veränderung des Indexes seit der letzten Anpassung um ± 10 Prozent kann eine Anpassung der Ansätze nach Abs. 2
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.