Kundmachung
Kundmachung vom 30. August 2022 über die Genehmigung der Notifikation nach Abschnitt 7 des MCAA zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Tunesien Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 29. September 2022 der Notifikation nach Abschnitt 7 der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Tunesien seine Zustimmung erteilt; der erstmalige Informationsaustausch erfolgt frühestens im Jahr 2024 in Bezug auf Informationen des Jahres 2023.1 Diese Kundmachung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. Fürstliche Regierung: gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef