Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 24 Zugriff auf das Informationssystem im Abrufverfahren
1 Der Bundesrat kann den folgenden Behörden gestatten, zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Abrufverfahren auf das Informationssystem nach Artikel 21 zuzugreifen: a. den für den Vollzug des WG und des SprstG zuständigen Behörden zur Abklärung von Hinderungsgründen nach Artikel 8 Absatz 2 WG und Artikel 14a Absatz 1 SprstG; b. dem BAZG und den Polizeikorps des Bundes und der Kantone zur Überprüfung, ob einer Person eine Erwerbs- oder Ausnahmebewilligungen erteilt wurde und ob die Abgabe, die Einfuhr oder die Ausfuhr eines Vorläuferstoffs nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b oder c erfasst wurde; c. den am Vollzug dieses Gesetzes, namentlich an den Kontrollen nach Artikel 28 Absatz 3 beteiligten Behörden im Rahmen ihrer Abklärungen. 2 Der Bundesrat kann vorsehen, dass fedpol dem BAZG zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Abrufverfahren Zugriff auf die Personalien von Personen gewähren kann: a. denen wegen eines Hinderungsgrunds nach Artikel 7 Absatz 2 eine Erwerbs- oder eine Ausnahmebewilligung verweigert oder entzogen worden ist oder gegenüber denen aufgrund verdächtiger Vorkommnisse Massnahmen ergriffen worden sind; und b. bei denen von einem erhöhten Missbrauchsrisiko ausgegangen wird. SR 514.54 SR 941.41
Art. 24 Zugriff auf das Informationssystem im Abrufverfahren
1 Der Bundesrat kann den folgenden Behörden gestatten, zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Abrufverfahren auf das Informationssystem nach Artikel 21 zuzugreifen: a. den für den Vollzug des WG und des SprstG zuständigen Behörden zur Abklärung von Hinderungsgründen nach Artikel 8 Absatz 2 WG und Artikel 14a Absatz 1 SprstG; b. dem BAZG und den Polizeikorps des Bundes und der Kantone zur Überprüfung, ob einer Person eine Erwerbs- oder Ausnahmebewilligungen erteilt wurde und ob die Abgabe, die Einfuhr oder die Ausfuhr eines Vorläuferstoffs nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b oder c erfasst wurde; c. den am Vollzug dieses Gesetzes, namentlich an den Kontrollen nach Artikel 28 Absatz 3 beteiligten Behörden im Rahmen ihrer Abklärungen. 2 Der Bundesrat kann vorsehen, dass fedpol dem BAZG zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Abrufverfahren Zugriff auf die Personalien von Personen gewähren kann: a. denen wegen eines Hinderungsgrunds nach Artikel 7 Absatz 2 eine Erwerbs- oder eine Ausnahmebewilligung verweigert oder entzogen worden ist oder gegenüber denen aufgrund verdächtiger Vorkommnisse Massnahmen ergriffen worden sind; und b. bei denen von einem erhöhten Missbrauchsrisiko ausgegangen wird. SR 514.54 SR 941.41
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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