Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 32 Unerlaubter Erwerb und Besitz sowie Widerhandlungen bei der Ein- oder Ausfuhr von Vorläuferstoffen
1 Wer einen Vorläuferstoff nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b oder c ohne die erforderliche Bewilligung erwirbt oder besitzt (Art. 4), wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. 2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer unter Missachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes oder seiner Ausführungsbestimmungen: a. die Ein- oder Ausfuhr eines Vorläuferstoffs nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b oder c nicht vorab erfasst (Art. 11 und 12); oder b. einen Vorläuferstoff nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b oder c ohne die erforderliche Bewilligung einführt (Art. 11). 3 Wenn die Täterin oder der Täter den Vorläuferstoff für den Eigengebrauch und in der Absicht rechtmässiger Verwendung erwirbt, besitzt, einführt oder ausführt, wird sie oder er mit Busse bestraft. In leichten Fällen kann die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung absehen. Sie kann eine Verwarnung aussprechen.
Art. 32 Unerlaubter Erwerb und Besitz sowie Widerhandlungen bei der Ein- oder Ausfuhr von Vorläuferstoffen
1 Wer einen Vorläuferstoff nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b oder c ohne die erforderliche Bewilligung erwirbt oder besitzt (Art. 4), wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. 2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer unter Missachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes oder seiner Ausführungsbestimmungen: a. die Ein- oder Ausfuhr eines Vorläuferstoffs nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b oder c nicht vorab erfasst (Art. 11 und 12); oder b. einen Vorläuferstoff nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b oder c ohne die erforderliche Bewilligung einführt (Art. 11). 3 Wenn die Täterin oder der Täter den Vorläuferstoff für den Eigengebrauch und in der Absicht rechtmässiger Verwendung erwirbt, besitzt, einführt oder ausführt, wird sie oder er mit Busse bestraft. In leichten Fällen kann die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung absehen. Sie kann eine Verwarnung aussprechen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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