Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 37 Verfolgung und Beurteilung durch fedpol
1 Die Verfolgung und Beurteilung der strafbaren Handlungen nach den Artikeln 31–36 richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR). Verfolgende und beurteilende Verwaltungsbehörde des Bundes ist fedpol. 2 Sind in einer Strafsache sowohl die Zuständigkeit von fedpol nach Absatz 1 als auch Bundesgerichtsbarkeit nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe d der Strafprozessordnung gegeben, so wird die Strafverfolgung in der Hand der Bundesanwaltschaft vereinigt. 3 Von der Ermittlung der nach Artikel 35 Absatz 1 strafbaren Personen kann Umgang genommen und an ihrer Stelle der Geschäftsbetrieb zur Bezahlung der Busse verurteilt werden, wenn: a. die Ermittlung der Personen, die nach Artikel 6 VStrR strafbar sind, Untersuchungsmassnahmen bedingt, die im Hinblick auf die verwirkte Strafe unverhältnismässig wären; und b. in Anwendung von Artikel 35 Absatz 1 eine Busse von höchstens 20 000 Franken in Betracht fällt. SR 313.0 SR 312.0
Art. 37 Verfolgung und Beurteilung durch fedpol
1 Die Verfolgung und Beurteilung der strafbaren Handlungen nach den Artikeln 31–36 richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR). Verfolgende und beurteilende Verwaltungsbehörde des Bundes ist fedpol. 2 Sind in einer Strafsache sowohl die Zuständigkeit von fedpol nach Absatz 1 als auch Bundesgerichtsbarkeit nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe d der Strafprozessordnung gegeben, so wird die Strafverfolgung in der Hand der Bundesanwaltschaft vereinigt. 3 Von der Ermittlung der nach Artikel 35 Absatz 1 strafbaren Personen kann Umgang genommen und an ihrer Stelle der Geschäftsbetrieb zur Bezahlung der Busse verurteilt werden, wenn: a. die Ermittlung der Personen, die nach Artikel 6 VStrR strafbar sind, Untersuchungsmassnahmen bedingt, die im Hinblick auf die verwirkte Strafe unverhältnismässig wären; und b. in Anwendung von Artikel 35 Absatz 1 eine Busse von höchstens 20 000 Franken in Betracht fällt. SR 313.0 SR 312.0
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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