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Reglement Parkplatzbewirtschaftung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12

Inkrafttreten 1 Die Erstfassung dieses Reglements wurde vom Gemeinderat Balzers in seiner Sitzung vom 05. April 2023 genehmigt. 2 Die aktuellste Revision dieses Reglements wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 02. Oktober 2024 genehmigt und tritt per sofort in Kraft. Ü ORSTEHD) | SS | (SEEN _- Ss PS 2 = UA AL A A) S ZUECHES ( / Karl Malin atthias Eberle Gemeindevorsteher Vizevorsteher Balzers, Oktober 2024 Änderungsverzeichnis N LL}L}}}BLÜÖLLULEL€ Element Änderung Beschluss Inkrafttreten ee N Art.3, Art. 10 Stellvertretung der Gemeindepolizei Balzers an- 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 gepasst ALLA Art. 4, Abs 1 Ergänzung der Möglichkeiten zur Parkplatzbewirt- 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 schaftung BL. Art. 5, Abs. 3 e) Neuer Aufzählungspunkt 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 ZELL Art. 7 Neuer Artikel 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 EA Art. 8 Ergänzungen in den Einschränkungen 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 > Anhang 1 Gebühren für Parkieren in Tiefgarage / Unterstän- 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 den angepasst er Anhang 1 - Gebühren Kurzzeitparkierung auf öffentlichen Parkplätzen Montag bis Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr Für eine kurzzeitige Parkierung auf öffentlichen, zeitlich begrenzten Parkplätzen ist die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben. Es werden keine Gebühren erhoben. Das Parkieren von mehr als 2 Stunden ist nicht möglich. An den verbliebenen Zeiten an Wochentagen (über Nacht zwischen 17.00 Uhr und 7.00 Uhr) und das gesamte Wochenende (Freitag ab 17.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr) ist das Parken frei. Langzeitparkierung bis maximal 24 Stunden auf öffentlichen Parkplätzen Montag bis Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr Für eine Parkierung bis maximal 24 Stunden auf öffentlichen, zeitlich begrenzten Parkplätzen ist die Benutzung der Parkuhr vorgeschrieben. Es sind folgende Gebühren zu entrichten: Parkieren für 2 Stunden gratis (Die Parkuhr ist zu bedienen / auch für die Gratiszeit) Parkieren bis 5 Stunden CHF 2.00 Parkieren bis 24 Stunden CHF 4.00 An den verbliebenen Zeiten an Wochentagen (über Nacht zwischen 17.00 Uhr und 7.00 Uhr) und das gesamte Wochenende (Freitag ab 17.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr) ist das Parken frei. Gebühren für Parkplätze mit expliziter Zuweisung Bei Parkplätzen mit expliziter Zuweisung fallen je nach Standort, Parkdauer und Parkzeitpunkt Gebühren an. Bezüglich der Gebühren für die gewünschte Nutzung ist die Gemeindeverwaltung Balzers anzufragen. Langzeitparkierung (für Nutzergruppen mit Berechtigung) aa AT Ta HT EAN | 51 % bis 100% bis 50 % | Berechtigung M Registrierung für einen Tag CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 3.00 Registrierung für einen Monat CHF 30.00 CHF 15.00 CHF 50.00 Registrierung für ein Jahr CHF 300.00 CHF 150.00 CHF 500.00 Die Lernenden der Gemeindeverwaltung Balzers sind von der Gebührenerhebung befreit. Anhang 1 - Gebühren Im Voraus bezahlte Gebühren von Registrierungen für ein Jahr werden pro rata temporis zurückerstattet, - wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird - wenn der Arbeitnehmer mehr als drei Monate im Krankenstand ist - im Todesfall des Arbeitnehmers Registrierungsgebühren Die Registrierung der Kontrollschilder durch den Fahrzeuglenker ist kostenfrei. Erteilt der Fahrzeuglenker der Gemeindeverwaltung den Auftrag zur Registrierung der Kontrollschilder wird pro Registrierung eine Gebühr in Höhe von CHF 10.00 erhoben. Massnahmen der Gemeindepolizei gemäss Art. 8 Eine Massnahme ist die Befestigung eines sogenannten Hemmschuhs respektive eines anderen Rückhaltesystems. Für die Befestigung des Hemmschuhs werden dem Fahrzeughalter folgende Gebühren in Rechnung gestellt: Befestigung des Hemmschuhs pro Tag CHF 20.00 Wird die Befestigung des Hemmschuhs durch den Fahrzeughalter ignoriert, wird das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt.

Your change, as a redline

Art. 12

Inkrafttreten 1 Die Erstfassung dieses Reglements wurde vom Gemeinderat Balzers in seiner Sitzung vom 05. April 2023 genehmigt. 2 Die aktuellste Revision dieses Reglements wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 02. Oktober 2024 genehmigt und tritt per sofort in Kraft. Ü ORSTEHD) | SS | (SEEN _- Ss PS 2 = UA AL A A) S ZUECHES ( / Karl Malin atthias Eberle Gemeindevorsteher Vizevorsteher Balzers, Oktober 2024 Änderungsverzeichnis N LL}L}}}BLÜÖLLULEL€ Element Änderung Beschluss Inkrafttreten ee N Art.3, Art. 10 Stellvertretung der Gemeindepolizei Balzers an- 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 gepasst ALLA Art. 4, Abs 1 Ergänzung der Möglichkeiten zur Parkplatzbewirt- 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 schaftung BL. Art. 5, Abs. 3 e) Neuer Aufzählungspunkt 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 ZELL Art. 7 Neuer Artikel 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 EA Art. 8 Ergänzungen in den Einschränkungen 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 > Anhang 1 Gebühren für Parkieren in Tiefgarage / Unterstän- 26/24 am 02.10.2024 02.10.2024 den angepasst er Anhang 1 - Gebühren Kurzzeitparkierung auf öffentlichen Parkplätzen Montag bis Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr Für eine kurzzeitige Parkierung auf öffentlichen, zeitlich begrenzten Parkplätzen ist die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben. Es werden keine Gebühren erhoben. Das Parkieren von mehr als 2 Stunden ist nicht möglich. An den verbliebenen Zeiten an Wochentagen (über Nacht zwischen 17.00 Uhr und 7.00 Uhr) und das gesamte Wochenende (Freitag ab 17.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr) ist das Parken frei. Langzeitparkierung bis maximal 24 Stunden auf öffentlichen Parkplätzen Montag bis Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr Für eine Parkierung bis maximal 24 Stunden auf öffentlichen, zeitlich begrenzten Parkplätzen ist die Benutzung der Parkuhr vorgeschrieben. Es sind folgende Gebühren zu entrichten: Parkieren für 2 Stunden gratis (Die Parkuhr ist zu bedienen / auch für die Gratiszeit) Parkieren bis 5 Stunden CHF 2.00 Parkieren bis 24 Stunden CHF 4.00 An den verbliebenen Zeiten an Wochentagen (über Nacht zwischen 17.00 Uhr und 7.00 Uhr) und das gesamte Wochenende (Freitag ab 17.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr) ist das Parken frei. Gebühren für Parkplätze mit expliziter Zuweisung Bei Parkplätzen mit expliziter Zuweisung fallen je nach Standort, Parkdauer und Parkzeitpunkt Gebühren an. Bezüglich der Gebühren für die gewünschte Nutzung ist die Gemeindeverwaltung Balzers anzufragen. Langzeitparkierung (für Nutzergruppen mit Berechtigung) aa AT Ta HT EAN | 51 % bis 100% bis 50 % | Berechtigung M Registrierung für einen Tag CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 3.00 Registrierung für einen Monat CHF 30.00 CHF 15.00 CHF 50.00 Registrierung für ein Jahr CHF 300.00 CHF 150.00 CHF 500.00 Die Lernenden der Gemeindeverwaltung Balzers sind von der Gebührenerhebung befreit. Anhang 1 - Gebühren Im Voraus bezahlte Gebühren von Registrierungen für ein Jahr werden pro rata temporis zurückerstattet, - wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird - wenn der Arbeitnehmer mehr als drei Monate im Krankenstand ist - im Todesfall des Arbeitnehmers Registrierungsgebühren Die Registrierung der Kontrollschilder durch den Fahrzeuglenker ist kostenfrei. Erteilt der Fahrzeuglenker der Gemeindeverwaltung den Auftrag zur Registrierung der Kontrollschilder wird pro Registrierung eine Gebühr in Höhe von CHF 10.00 erhoben. Massnahmen der Gemeindepolizei gemäss Art. 8 Eine Massnahme ist die Befestigung eines sogenannten Hemmschuhs respektive eines anderen Rückhaltesystems. Für die Befestigung des Hemmschuhs werden dem Fahrzeughalter folgende Gebühren in Rechnung gestellt: Befestigung des Hemmschuhs pro Tag CHF 20.00 Wird die Befestigung des Hemmschuhs durch den Fahrzeughalter ignoriert, wird das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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