Art. 41
Bedingungen für das Bestehen 1 Bis zum 31. Juli 2022 müssen die Studenten, um die Kreditpunkte eines Moduls zu erhalten, innert der vom Studienreglement der PH-VS vorgeschriebenen Fristen eine Qualifikation von A bis E erreichen. 2 Bis zum 31. Juli 2023 kann ein Modul, im Falle eines mit einem "F" sanktionierten Nichtbestehens, maximal einmal und grundsätzlich bis spätestens zum Ende des nächsten Semesters wiederholt werden. Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 21.04.2021 01.08.2021 Erlass Erstfassung RO/AGS 2021-052 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 21.04.2021 01.08.2021 Erstfassung RO/AGS 2021-052