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Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme der Unterhaltspflicht der Engelbergerstrasse

Obwalden · 720.21 · other

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1 provision

720.21 OGS 1922, 57 Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme der Unterhaltspflicht der Engelbergerstrasse vom 26. Mai 19161 Der Kantonsrat des Kantons Unterwalden ob dem Wald, in Erwägung: 1. dass die Engelbergerstrasse seinerzeit unter namhaften Beitragsleistungen des löblichen Klosters und Tales Engelberg erstellt, wie auch seither ein Viertel dieser Strasse von Kloster und Tal gemäss Vertrag unterhalten worden ist; 2. dass die Engelbergerstrasse eine ausgesprochene Kantonsstrasse ist und dass bei keiner andern interkommunalen Strasse im Kanton derartige Verhältnisse sowohl bezüglich Bau als Unterhalt vorgekommen, noch vorhanden sind und es daher billig erscheint, dieses Verhältnis zu beendigen; 3. dass Kloster und Tal für Ablösung ihrer bisherigen vertraglichen Pflicht a. einen einmaligen Betrag von Fr. 10 000.– sofort leisten; b. die bisherigen Kiesgruben und allfällig weitere auf dem Grundeigentum des Klosters oder der Gemeinde auf der Bergstrecke an die Kantonsstrasse anstossende, vorfindliche Schotterlager, dem Staate auch fernerhin unentgeltlich zur Verfügung stellen; c.2 beschliesst: Der gesamte Unterhalt an der Engelbergerstrasse fällt von jetzt ab unter den in vorstehenden Erwägungen gestellten Bedingungen dem Kanton zur Last. 1 OGS 1922, 57; geändert durch Nachtrag vom 11. März 1961 (OGS 1962, 68) 2 Aufgehoben durch Nachtrag vom 11. März 1961

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