Link auf Pdf Verordnung über Benutzung öffentlicher Parkplätze
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
Geltungsbereich 1 Die Parkkarte für Blaue Zonen berechtigt, das in der Parkkarte bezeichnete Fahrzeug auf jenen öffentlichen Parkplätzen der entsprechenden Blauen Zone, die mit der Zusatztafel „Mit Parkkarte unbeschränkt“ speziell signalisiert sind, während unbeschränkter Zeit stehen zu lassen. 2 … 3 … 4 Die Parkkarte gilt für die auf der Parkkarte bezeichnete Parkkartenzone. Die Parkkarten für Geschäftsbetriebe und Organisationen, die in der ganzen Gemeinde tätig sind, gelten für das ganze Gemeindegebiet. 7 Gliederungstitel eingefügt am 14. August 2013 8 Marginalie und Absätze 1, 2, 3, 6 Fassung vom 14. August 2013 9 Absätze 2 und 3 aufgehoben am 14. August 2013; Absätze 1 und 4 Fassung vom 14. August Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze 731.301 5 In besonderen Fällen kann eine Parkkarte für eine andere oder für mehrere Parkkartenzonen erteilt werden. IIa. Parkkarte für Handwerksbetriebe und für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte für den Hausbesuch10 Art. 4a11 Berechtigte 1 Geschäftsbetriebe und Organisationen, die in der ganzen Gemeinde Köniz tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit an wechselnden Standorten umfangreiches oder schweres Werkzeug, Ersatzteile oder Arbeitsmaterial oder eine im Fahrzeug montierte Werkstatteinrichtung benötigen, sodass das Parkieren des Transportfahrzeugs in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort erforderlich ist, erhalten eine Parkkarte für die auf ihren Firmennamen und -adresse eingelösten Fahrzeuge. 2 Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte, die nachweisen können, dass sie Hausbesuche im Sinn des Reglements durchführen, erhalten eine Parkkarte für die zu diesem Zweck eingesetzten Fahrzeuge. Art. 4b12 Geltungsbereich Die Parkkarte berechtigt, das in der Parkkarte bezeichnete Fahrzeug für die Dauer der externen Arbeitsverrichtung an den in Artikel 4a des Reglements genannten Stellen zu parkieren. III. Gemeinsame Bestimmungen13 Art. 4c14 Kein Anspruch 1 Temporäre Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen bleiben vorbehalten. 2 Die Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen freien Abstellplatz.
Art. 4
Geltungsbereich 1 Die Parkkarte für Blaue Zonen berechtigt, das in der Parkkarte bezeichnete Fahrzeug auf jenen öffentlichen Parkplätzen der entsprechenden Blauen Zone, die mit der Zusatztafel „Mit Parkkarte unbeschränkt“ speziell signalisiert sind, während unbeschränkter Zeit stehen zu lassen. 2 … 3 … 4 Die Parkkarte gilt für die auf der Parkkarte bezeichnete Parkkartenzone. Die Parkkarten für Geschäftsbetriebe und Organisationen, die in der ganzen Gemeinde tätig sind, gelten für das ganze Gemeindegebiet. 7 Gliederungstitel eingefügt am 14. August 2013 8 Marginalie und Absätze 1, 2, 3, 6 Fassung vom 14. August 2013 9 Absätze 2 und 3 aufgehoben am 14. August 2013; Absätze 1 und 4 Fassung vom 14. August Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze 731.301 5 In besonderen Fällen kann eine Parkkarte für eine andere oder für mehrere Parkkartenzonen erteilt werden. IIa. Parkkarte für Handwerksbetriebe und für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte für den Hausbesuch10 Art. 4a11 Berechtigte 1 Geschäftsbetriebe und Organisationen, die in der ganzen Gemeinde Köniz tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit an wechselnden Standorten umfangreiches oder schweres Werkzeug, Ersatzteile oder Arbeitsmaterial oder eine im Fahrzeug montierte Werkstatteinrichtung benötigen, sodass das Parkieren des Transportfahrzeugs in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort erforderlich ist, erhalten eine Parkkarte für die auf ihren Firmennamen und -adresse eingelösten Fahrzeuge. 2 Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte, die nachweisen können, dass sie Hausbesuche im Sinn des Reglements durchführen, erhalten eine Parkkarte für die zu diesem Zweck eingesetzten Fahrzeuge. Art. 4b12 Geltungsbereich Die Parkkarte berechtigt, das in der Parkkarte bezeichnete Fahrzeug für die Dauer der externen Arbeitsverrichtung an den in Artikel 4a des Reglements genannten Stellen zu parkieren. III. Gemeinsame Bestimmungen13 Art. 4c14 Kein Anspruch 1 Temporäre Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen bleiben vorbehalten. 2 Die Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen freien Abstellplatz.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.