MM, VD Gemeinde Balzers a . BALZERS Benutzungsreglement für den Alten Pfarrhof Balzers Anhang 1: Benutzungsgebühren 1. Ortsvereine und Schulen Grundsätzlich bezahlen Ortsvereine, Vereine mit Sitz in Balzers, Kommissionen der Gemeinde Balzers, Schulen sowie Gruppen, die eng mit dem Betrieb des Alten Pfarrhofs verbunden sind, keine Benutzungsgebühren. 2. Übrige Gesuchsteller Die übrigen Gesuchsteller haben gemäss nachfolgender Aufstellung die üblichen Benutzungsgebühren an die Gemeinde zu entrichten. Bei der Reservierung ist eine Kaution von CHF 300.00 bei der Gemeindeverwaltung Balzers zu hinterlegen. Die Kaution wird bei der Rechnungsstellung angerechnet. Altes Pfarrhaus "Stube" (36 m) einmalige Belegung CHF 70.00 Mehrfachbelegung (für jedes weitere Mal)‘ CHF 20.00 Hausbibliothek (15 m”) einmalige Belegung CHF 50.00 Mehrfachbelegung (für jedes weitere Mal)! CHF 20.00 Küche (17 m?) einmalige Belegung CHF 50.00 Mehrfachbelegung (für jedes weitere Mal)! CHF 20.00 Atelier (17 m”) einmalige Belegung CHF 50.00 Mehrfachbelegung (für jedes weitere Mal)' CHF 20.00 2 Räume einmalige Belegung CHF 100.00 Mehrfachbelegung (für jedes weitere Mal)‘ CHF 40.00 3 Räume einmalige Belegung CHF 150.00 Mehrfachbelegung (für jedes weitere Mal)‘ CHF 60.00 4 Räume einmalige Belegung CHF 170.00 Mehrfachbelegung (für jedes weitere Mal)' CHF 80.00 Alter Pfarrstall® Tenn, Heuböden, Ställe (216 m”) einmalige Belegung CHF 150.00 Mehrfachbelegung (für jedes weitere Mal)! CHF 50.00 Pfarrbünf” Aussenareal gebührenfrei Bestuhlung, Tische Bestuhlung pro Sitzplatz (Diese Gebühr wird nur dann erhoben, wenn die Bestuhlung durch das Gemeindepersonal vorgenommen wird) CHF 1.00 Tisch pro Stück CHF 15.00 Beamer pro Veranstaltung CHF 25.00 ' Mehrfachbelegung: Das erste Mal gilt der Tarif für eine einmalige Belegung, ab dem zweiten Mal gilt für jede weitere Belegung der Tarif für Mehrfachbelegung, z. B. 1. Kursabend in der Stube: CHF 70.00, 2. Kursabend: CHF 20.00, 3. Kursabend: CHF 20.00 ? inkl. sanitäre Anlagen (Serviceraum) im Alten Pfarrhaus (EG) 5 ae 3. Absagen Wird eine Veranstaltung abgesagt, gelten folgende Regelungen: - bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin: keine Rechnungsstellung -bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % von den Benutzungsgebühren der reservierten Räume - weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % von den Benutzungsgebühren der reservierten Räume Die Kaution wird bei einer Absage bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin vollständig rückerstattet. Bei Absagen weniger als 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden die oben genannten Stornierungsgebühren bei der Rückerstattung der Kaution von dieser abgezogen. 4. Kommerzielle Gesuchsteller Bei kommerziellen Anlässen privater Veranstalter werden vorgenannte Gebühren um 100 % erhöht. 5. Stundenansatz Gemeindepersonal Ausserordentliche Arbeiten, welche vom Gemeindepersonal ausgeführt werden müssen, werden pro Gemeindeangestellten allen Veranstaltenden mit CHF 50.00/Stunde verrechnet. Zu ausserordentlichen Arbeiten gehören z. B. Reinigungen, die vom Veranstalter durchzuführen gewesen wären oder Aufbau von Bühnenpodesten etc. Balzers, Juni 2012
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