Propose a change

Reklameanlagen: Reglement

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

Unbeleuchtete, befristete Reklamen 1 Gesuche für befristete Reklameanlagen sind beim Amt für Tiefbau und Geoinformation, Vaduz einzureichen. Befristete Reklameanlagen sind grundsätzlich nur in der Bauzone zulässig. In der Dorf- und Dorfkernzone werden im Sinne des Ortsbildschutzes keine befristeten Reklameanlagen bewilligt. si Bewilligt werden grundsätzlich befristete Reklamen nur von a) ortsansässigen Vereinen, Institutionen, Firmen, b) in der Gemeinde stattfindenden Veranstaltungen, c) politischen Parteien und d) Landesverbänden und Landesinstitutionen. In Ausnahmefällen können begründete Reklamegesuche von nicht ortsansässigen Vereinen, Institutionen und Firmen genehmigt werden. Über die Genehmigung solcher Ausnahmen entscheidet die Gemeindeverwaltung, letztinstanzlich der Gemeindevorsteher. 3 Die Dauer der Bewilligung wird auf zwei Monate nach Erteilung befristet. Eine Befristung auf drei Monate sowie eine einmalige Verlängerung von zwei Monaten ist schriftlich begründet möglich. 4 Reklameanlagen sind unverzüglich nach Ende des Anlasses bzw. nach Ablauf der Bewilligungsfrist durch den Gesuchsteller zu entfernen. Eine unsachgemässe Demontage der Werbeträger wird unter Kostenfolge für die Veranstalter und/oder Liegenschaftseigentümer durch die Gemeinde fertig gestellt. > Die Grösse der Reklamefläche beträgt maximal 4.0 m?. Die Reklameanlage muss mindestens 3.00 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.

Your change, as a redline

Art. 10

Unbeleuchtete, befristete Reklamen 1 Gesuche für befristete Reklameanlagen sind beim Amt für Tiefbau und Geoinformation, Vaduz einzureichen. Befristete Reklameanlagen sind grundsätzlich nur in der Bauzone zulässig. In der Dorf- und Dorfkernzone werden im Sinne des Ortsbildschutzes keine befristeten Reklameanlagen bewilligt. si Bewilligt werden grundsätzlich befristete Reklamen nur von a) ortsansässigen Vereinen, Institutionen, Firmen, b) in der Gemeinde stattfindenden Veranstaltungen, c) politischen Parteien und d) Landesverbänden und Landesinstitutionen. In Ausnahmefällen können begründete Reklamegesuche von nicht ortsansässigen Vereinen, Institutionen und Firmen genehmigt werden. Über die Genehmigung solcher Ausnahmen entscheidet die Gemeindeverwaltung, letztinstanzlich der Gemeindevorsteher. 3 Die Dauer der Bewilligung wird auf zwei Monate nach Erteilung befristet. Eine Befristung auf drei Monate sowie eine einmalige Verlängerung von zwei Monaten ist schriftlich begründet möglich. 4 Reklameanlagen sind unverzüglich nach Ende des Anlasses bzw. nach Ablauf der Bewilligungsfrist durch den Gesuchsteller zu entfernen. Eine unsachgemässe Demontage der Werbeträger wird unter Kostenfolge für die Veranstalter und/oder Liegenschaftseigentümer durch die Gemeinde fertig gestellt. > Die Grösse der Reklamefläche beträgt maximal 4.0 m?. Die Reklameanlage muss mindestens 3.00 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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