Propose a change

Reklameanlagen: Reglement

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9 bis werden (

19 BauG sowie Art. 1 und 38 BauO) 2 Aus Gründen des Ortsbildschutzes sind Fremdreklamen in der Dorf- und Dorfkernzone nicht zulässig. Eigenreklamen sind in einer diskreten, nicht störenden Art zu halten. 3 Die Anzahl der Standorte mit gewerbemässig alternierenden Reklamen (Wechselreklamen) werden von der Gemeinde festgelegt. Die Distanz zwischen einzelnen vermietbaren Werbeflächen beträgt im Minimum 200 m. 4 Reklameanlagen für Betriebe vor Ort sind von Beschränkungen gemäss Absatz 3 ausgeschlossen. 5 Die Grösse der freistehenden Reklameflächen beträgt maximal 5.0 m?. Grössere Reklameflächen können in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden und sind mit den Behörden vor der Gesuchstellung zu klären. 6 Dachreklamen sind nur zulässig in der Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungszone (IGDL) sowie in der Industrie- und Gewerbezone (IG). In den restlichen Bauzonen, ausgenommen Dorf- und Dorfkernzone, sind auf eingeschossigen Gebäuden Dachreklamen als Eigenreklame zulässig.

Your change, as a redline

Art. 9 bis werden (

19 BauG sowie Art. 1 und 38 BauO) 2 Aus Gründen des Ortsbildschutzes sind Fremdreklamen in der Dorf- und Dorfkernzone nicht zulässig. Eigenreklamen sind in einer diskreten, nicht störenden Art zu halten. 3 Die Anzahl der Standorte mit gewerbemässig alternierenden Reklamen (Wechselreklamen) werden von der Gemeinde festgelegt. Die Distanz zwischen einzelnen vermietbaren Werbeflächen beträgt im Minimum 200 m. 4 Reklameanlagen für Betriebe vor Ort sind von Beschränkungen gemäss Absatz 3 ausgeschlossen. 5 Die Grösse der freistehenden Reklameflächen beträgt maximal 5.0 m?. Grössere Reklameflächen können in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden und sind mit den Behörden vor der Gesuchstellung zu klären. 6 Dachreklamen sind nur zulässig in der Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungszone (IGDL) sowie in der Industrie- und Gewerbezone (IG). In den restlichen Bauzonen, ausgenommen Dorf- und Dorfkernzone, sind auf eingeschossigen Gebäuden Dachreklamen als Eigenreklame zulässig.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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