Propose a change

Bauordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13 Grundsatz

1 Die Bauweise und das Mass der Nutzung für Gebäude in den Bauzonen richten sich nach dem Zonenschema und den Massvorgaben gemäss BauG, BauV und Bauordnung. Begriffsdefinitionen und Messweisen sind dem BauG zu entnehmen. 2 Liegt ein Grundstück in verschiedenen Bauzonen, sind Nutzungsziffern und Grenzabstände in jeder Zone für die dort gelegenen Gebäudeteile einzuhalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zone, in welcher der grössere Teil des Gebäudes liegt. 3 Im Rahmen von Überbauungs- und Gestaltungsplanungen kann von der Regelbauweise abgewichen werden, sofern damit gesamthaft betrachtet ein ortsbaulich, architektonisch und landschaftlich besseres Ergebnis erreicht werden kann und dies im öffentlichen Interesse liegt. Längenmasse und der Zusammenbau mehrerer Baukörper können nach architektonischen Kriterien frei festgelegt werden. Höhenmasse dürfen verändert werden, aber die Maximalhöhe von 22 m nicht überschreiten. Nutzungsziffern können bei entsprechender Qualität in Überbauungs- Seite 6 von 24 und Gestaltungsplänen um max. 20% erhöht werden. Vorbehalten bleibt Art. 5 Abs. 1 BO. Gegenüber Nachbargrundstücken ausserhalb eines Überbauungs- oder Gestaltungsplangebietes gelten in jedem Fall die Grenz- und Gebäudeabstände der Regelbauweise. Seite 7 von 24

Your change, as a redline

Art. 13 Grundsatz

1 Die Bauweise und das Mass der Nutzung für Gebäude in den Bauzonen richten sich nach dem Zonenschema und den Massvorgaben gemäss BauG, BauV und Bauordnung. Begriffsdefinitionen und Messweisen sind dem BauG zu entnehmen. 2 Liegt ein Grundstück in verschiedenen Bauzonen, sind Nutzungsziffern und Grenzabstände in jeder Zone für die dort gelegenen Gebäudeteile einzuhalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zone, in welcher der grössere Teil des Gebäudes liegt. 3 Im Rahmen von Überbauungs- und Gestaltungsplanungen kann von der Regelbauweise abgewichen werden, sofern damit gesamthaft betrachtet ein ortsbaulich, architektonisch und landschaftlich besseres Ergebnis erreicht werden kann und dies im öffentlichen Interesse liegt. Längenmasse und der Zusammenbau mehrerer Baukörper können nach architektonischen Kriterien frei festgelegt werden. Höhenmasse dürfen verändert werden, aber die Maximalhöhe von 22 m nicht überschreiten. Nutzungsziffern können bei entsprechender Qualität in Überbauungs- Seite 6 von 24 und Gestaltungsplänen um max. 20% erhöht werden. Vorbehalten bleibt Art. 5 Abs. 1 BO. Gegenüber Nachbargrundstücken ausserhalb eines Überbauungs- oder Gestaltungsplangebietes gelten in jedem Fall die Grenz- und Gebäudeabstände der Regelbauweise. Seite 7 von 24

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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