Bauordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 24 Hüttenzone Heuberge
1 Die Hüttenzone Heuberge dienen der Sicherung und der geordneten Weiterentwicklung der Heuberghütten in den Gebieten Magrüel, Maschera, Münz, Platta und Tuas. 2 Innerhalb dieser Zonen dürfen bestehende Heuberghütten und zugesicherte Hüttenrechte gemäss den vom Gemeinderat erlassenen Spezialbauvorschriften für Ferienzwecke überbaut, umgebaut und genutzt werden. 3 Die fünf Hüttenzonen sind im Zonenplan als Übersicht und pro Gebiet in den zu berücksichtigenden Bestimmungen detailliert dargestellt (Anhang II). 4 Soweit ausserhalb der Hüttenzonen bereits für Ferienzwecke umgewandelte Heuhütten bestehen, dürfen diese weiter genutzt werden. Ein Aus- und Weiterbau oder ein Wiederaufbau sind ausser für landwirtschaftliche Zwecke nicht zulässig. 5 Heuhütten ausserhalb der Hüttenzonen, die bereits zu Ferienzwecken ausgebaut sind, können im Falle einer Zerstörung durch Elementarereignisse in den Hüttenzonen Münz oder Platta wiederaufgebaut werden. Die zerstörte oder teilweise zerstörte Hütte ist vollständig abzubrechen, bevor die Ersatzbaute erstellt wird. In jedem Falle ist dann das bisherige Hüttenrecht aufzuheben. 6 Sofern ein Eigentümer seine ausserhalb der Hüttenzonen gelegene Heuhütte zu Ferienzwecken auszubauen beabsichtigt, dies aber nicht möglich ist, so kann er eine Verlegung seines Rechts in die Hüttenzone Münz oder Platta beantragen. Seite 12 von 24 7 Der Gemeinderat erlässt für die Weiterentwicklung der Hüttenzonen spezielle Bauvorschriften (Anhang III). C. Landwirtschaftszonen
Art. 24 Hüttenzone Heuberge
1 Die Hüttenzone Heuberge dienen der Sicherung und der geordneten Weiterentwicklung der Heuberghütten in den Gebieten Magrüel, Maschera, Münz, Platta und Tuas. 2 Innerhalb dieser Zonen dürfen bestehende Heuberghütten und zugesicherte Hüttenrechte gemäss den vom Gemeinderat erlassenen Spezialbauvorschriften für Ferienzwecke überbaut, umgebaut und genutzt werden. 3 Die fünf Hüttenzonen sind im Zonenplan als Übersicht und pro Gebiet in den zu berücksichtigenden Bestimmungen detailliert dargestellt (Anhang II). 4 Soweit ausserhalb der Hüttenzonen bereits für Ferienzwecke umgewandelte Heuhütten bestehen, dürfen diese weiter genutzt werden. Ein Aus- und Weiterbau oder ein Wiederaufbau sind ausser für landwirtschaftliche Zwecke nicht zulässig. 5 Heuhütten ausserhalb der Hüttenzonen, die bereits zu Ferienzwecken ausgebaut sind, können im Falle einer Zerstörung durch Elementarereignisse in den Hüttenzonen Münz oder Platta wiederaufgebaut werden. Die zerstörte oder teilweise zerstörte Hütte ist vollständig abzubrechen, bevor die Ersatzbaute erstellt wird. In jedem Falle ist dann das bisherige Hüttenrecht aufzuheben. 6 Sofern ein Eigentümer seine ausserhalb der Hüttenzonen gelegene Heuhütte zu Ferienzwecken auszubauen beabsichtigt, dies aber nicht möglich ist, so kann er eine Verlegung seines Rechts in die Hüttenzone Münz oder Platta beantragen. Seite 12 von 24 7 Der Gemeinderat erlässt für die Weiterentwicklung der Hüttenzonen spezielle Bauvorschriften (Anhang III). C. Landwirtschaftszonen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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