Bauordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 31 Schrebergartenzone
1 Die Schrebergartenzone dient der Schaffung und Erhaltung zusammenhängender durchgrünter Gartenanlagen im Rahmen der Freizeitgestaltung. 2 Die Nutzung und die Gebäudeabmessungen sind in einem eigenen Reglement geregelt. 3 Mit Ausnahme eines eingeschossigen Gemeinschaftsbaus mit einer Gebäudegrundfläche von max. 12 m auf 6 m sind nur Bauten in Leichtbauweise wie Gartenhäuschen und -lauben sowie Einstellräume für Geräte zur Bewirtschaftung des Bodens mit max. 12 m2 Gebäudegrundfläche und überdecktem Platz (13 m2), zulässig. Die Gesamtgrundfläche kann somit max. 25 m2 betragen. Die Gebäudehöhe darf 2.50 m nicht überschreiten. Die Bauten haben gegenüber der Grenze den baugesetzlichen und untereinander einen Abstand von mindestens 2.00 m einzuhalten. Bauten und Anlagen haben sich in die Gesamtanlage zu integrieren und dürfen das Gesamtbild nicht stören.
Art. 31 Schrebergartenzone
1 Die Schrebergartenzone dient der Schaffung und Erhaltung zusammenhängender durchgrünter Gartenanlagen im Rahmen der Freizeitgestaltung. 2 Die Nutzung und die Gebäudeabmessungen sind in einem eigenen Reglement geregelt. 3 Mit Ausnahme eines eingeschossigen Gemeinschaftsbaus mit einer Gebäudegrundfläche von max. 12 m auf 6 m sind nur Bauten in Leichtbauweise wie Gartenhäuschen und -lauben sowie Einstellräume für Geräte zur Bewirtschaftung des Bodens mit max. 12 m2 Gebäudegrundfläche und überdecktem Platz (13 m2), zulässig. Die Gesamtgrundfläche kann somit max. 25 m2 betragen. Die Gebäudehöhe darf 2.50 m nicht überschreiten. Die Bauten haben gegenüber der Grenze den baugesetzlichen und untereinander einen Abstand von mindestens 2.00 m einzuhalten. Bauten und Anlagen haben sich in die Gesamtanlage zu integrieren und dürfen das Gesamtbild nicht stören.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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