Bauordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 36 Landschaftsschutzgebiet
1 Die Abgrenzung und die Nutzungseinschränkungen für das Gebiet „Periol – Bofel – Neufeld – Undera Forst“ sind in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Periol – Bofel – Neufeld – Undera Forst“ geregelt. 2 Die Abgrenzung und die Nutzungseinschränkungen für das Gebiet „Wesa - Fokswinkel“ sind in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wesa – Fokswinkel“ geregelt. 3 Neue Bauten und Anlagen sind nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn sie dem Schutzziel nicht entgegenstehen. Vorbehalten sind insbesondere Eingriffe zur Revitalisierung oder Aufwertung, unterirdische Leitungen, land- und forstwirtschaftliche Bauten und Anlagen, sofern deren Erstellung an einem anderen Standort ausserhalb der Bereiche mit Landschaftsschutz nicht zumutbar ist, sowie standortgebundene Bauten und Anlagen. 4 Bestehende Bauten und Anlagen dürfen im Rahmen des BauG erneuert, teilweise geändert und innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens massvoll erweitert werden. Der Wiederaufbau nach Zerstörung ist ohne eine Nutzungsänderung zulässig. Seite 16 von 24
Art. 36 Landschaftsschutzgebiet
1 Die Abgrenzung und die Nutzungseinschränkungen für das Gebiet „Periol – Bofel – Neufeld – Undera Forst“ sind in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Periol – Bofel – Neufeld – Undera Forst“ geregelt. 2 Die Abgrenzung und die Nutzungseinschränkungen für das Gebiet „Wesa - Fokswinkel“ sind in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wesa – Fokswinkel“ geregelt. 3 Neue Bauten und Anlagen sind nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn sie dem Schutzziel nicht entgegenstehen. Vorbehalten sind insbesondere Eingriffe zur Revitalisierung oder Aufwertung, unterirdische Leitungen, land- und forstwirtschaftliche Bauten und Anlagen, sofern deren Erstellung an einem anderen Standort ausserhalb der Bereiche mit Landschaftsschutz nicht zumutbar ist, sowie standortgebundene Bauten und Anlagen. 4 Bestehende Bauten und Anlagen dürfen im Rahmen des BauG erneuert, teilweise geändert und innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens massvoll erweitert werden. Der Wiederaufbau nach Zerstörung ist ohne eine Nutzungsänderung zulässig. Seite 16 von 24
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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