Propose a change

Bauordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 40 Schutzbereich

1 Als Schutzbereich werden Ortsteile mit umfassend geschützter Bausubstanz und Ortsstruktur bezeichnet. Dazu gehören insbesondere Bauten und Anlagen, Dächer, Fassaden, Gassen, Plätze, Mauern, Gärten und Pflanzen von ausserordentlicher Bedeutung. Seite 17 von 24 2 Im Schutzbereich gelegene Bauten, Baugruppen und Gebäudeteile sind zu unterhalten. Bei Abbruch eines Gebäudes ist ein Ersatzprojekt vorzulegen, das sich an der bestehenden Bausubstanz orientiert in Lage, Volumen und Stellung. Bei Erneuerungen oder Umbauten ist die architektonisch sowie historisch bedeutende Bausubstanz im Innern des Gebäudes und Aussen zu wahren; bei störenden Elementen ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. 3 Vom Schutz ausgenommen sind einzelne nicht schutzwürdige Bauten oder Anlagen oder Teile davon gemäss Entscheid und gestützt auf eine entsprechende Beurteilung der Denkmalpflege. 4 Bauvorhaben sind vor Ausarbeitung des Bauprojekts bei der Baubehörde anzumelden. Diese bezieht das Amt für Kultur Abt. Denkmalpflege und Abt. Archäologie des Landes mit ein.

Your change, as a redline

Art. 40 Schutzbereich

1 Als Schutzbereich werden Ortsteile mit umfassend geschützter Bausubstanz und Ortsstruktur bezeichnet. Dazu gehören insbesondere Bauten und Anlagen, Dächer, Fassaden, Gassen, Plätze, Mauern, Gärten und Pflanzen von ausserordentlicher Bedeutung. Seite 17 von 24 2 Im Schutzbereich gelegene Bauten, Baugruppen und Gebäudeteile sind zu unterhalten. Bei Abbruch eines Gebäudes ist ein Ersatzprojekt vorzulegen, das sich an der bestehenden Bausubstanz orientiert in Lage, Volumen und Stellung. Bei Erneuerungen oder Umbauten ist die architektonisch sowie historisch bedeutende Bausubstanz im Innern des Gebäudes und Aussen zu wahren; bei störenden Elementen ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. 3 Vom Schutz ausgenommen sind einzelne nicht schutzwürdige Bauten oder Anlagen oder Teile davon gemäss Entscheid und gestützt auf eine entsprechende Beurteilung der Denkmalpflege. 4 Bauvorhaben sind vor Ausarbeitung des Bauprojekts bei der Baubehörde anzumelden. Diese bezieht das Amt für Kultur Abt. Denkmalpflege und Abt. Archäologie des Landes mit ein.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it