Propose a change

Bauordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Mehrwertabgabe

1 Bei Grundeigentümern, welchen aus Planungsmassnahmen in der Regel bei Überbauungs- und Gestaltungsplänen oder Zonenplananpassungen besondere Vorteile bezüglich der zulässigen Ausnützung erwachsen, kann gestützt auf Art. 7 Seite 2 von 24 BauG eine Mehrwertabgabe des erzielten Mehrwertes zugunsten eines zweckgebundenen Fonds der Gemeinde eingefordert werden. 2 Der Mehrwert ergibt sich aufgrund der Differenz des Verkehrswertes des Grundstücks / der Liegenschaft unmittelbar vor und unmittelbar nach der Planungsmassnahme. Die Ermittlung des Mehrwertes erfolgt mittels Gutachten durch eine unabhängige Fachstelle oder Fachperson für Liegenschaftsschätzungen. 3 Die Ausgleichsleistung wird fällig: a) auf den Zeitpunkt der Erteilung einer Baubewilligung für die Überbauung des Grundstücks oder eines Teils davon; b) in jedem Fall bei Veräusserung des Grundstücks oder eines Teils davon; c) spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten der Planungsmassnahme. 4 Die Mehrwertabgabe kann in Geld oder Bodenfläche erfolgen. 5 Die Mittel des Fonds bzw. die Bodenfläche oder eine wertgleiche Abtauschfläche müssen einem öffentlichen Zweck zugeführt werden und sollen soweit möglich einen sachlichen Zusammenhang mit der entsprechenden Planungsmassnahme aufweisen. Insbesondere verwendet die Gemeinde die Fondmittel für Massnahmen zur gestalterischen Aufwertung in der Gemeinde. 6 Der Grundeigentümer hat die Pflicht, die durch die Mehrwertabgabe (Ausgleichsleistung) entstehenden (Grund)Lasten im Grundbuch eintragen zu lassen. Behördenorganisation / Zuständigkeiten

Your change, as a redline

Art. 5 Mehrwertabgabe

1 Bei Grundeigentümern, welchen aus Planungsmassnahmen in der Regel bei Überbauungs- und Gestaltungsplänen oder Zonenplananpassungen besondere Vorteile bezüglich der zulässigen Ausnützung erwachsen, kann gestützt auf Art. 7 Seite 2 von 24 BauG eine Mehrwertabgabe des erzielten Mehrwertes zugunsten eines zweckgebundenen Fonds der Gemeinde eingefordert werden. 2 Der Mehrwert ergibt sich aufgrund der Differenz des Verkehrswertes des Grundstücks / der Liegenschaft unmittelbar vor und unmittelbar nach der Planungsmassnahme. Die Ermittlung des Mehrwertes erfolgt mittels Gutachten durch eine unabhängige Fachstelle oder Fachperson für Liegenschaftsschätzungen. 3 Die Ausgleichsleistung wird fällig: a) auf den Zeitpunkt der Erteilung einer Baubewilligung für die Überbauung des Grundstücks oder eines Teils davon; b) in jedem Fall bei Veräusserung des Grundstücks oder eines Teils davon; c) spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten der Planungsmassnahme. 4 Die Mehrwertabgabe kann in Geld oder Bodenfläche erfolgen. 5 Die Mittel des Fonds bzw. die Bodenfläche oder eine wertgleiche Abtauschfläche müssen einem öffentlichen Zweck zugeführt werden und sollen soweit möglich einen sachlichen Zusammenhang mit der entsprechenden Planungsmassnahme aufweisen. Insbesondere verwendet die Gemeinde die Fondmittel für Massnahmen zur gestalterischen Aufwertung in der Gemeinde. 6 Der Grundeigentümer hat die Pflicht, die durch die Mehrwertabgabe (Ausgleichsleistung) entstehenden (Grund)Lasten im Grundbuch eintragen zu lassen. Behördenorganisation / Zuständigkeiten

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it