Bauordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 50 Dächer und Dachaufbauten
1 Dächer sind als ästhetisch ansprechende, gestalterische Einheit mit Bezug zur umgebenden Bausubstanz (Dachformen, Materialien) und Siedlungsstruktur zu gestalten. 2 In der Dorfkernzone sind nur Giebeldächer mit einer Neigung von 25° – 45° zulässig. 3 In den übrigen Zonen sind geneigte Dächer wie Giebel- und Pultdächer als auch Flach- und Tonnendächer zulässig. Diese können auch für Anbauten und Kleinbauten bis 25 m2 Grundfläche gestattet werden. 4 In der Nachbarschaft erhaltenswerter Objekte können im Interesse des Ortsbild- oder Denkmalschutzes bestimmte Dachformen vorgeschrieben werden. 5 Abweichungen vom Giebeldach gemäss Abs. 2 sind möglich, wenn die Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet wird. 6 Dachaufbauten und Dacheinschnitte sowie Dachfenster und Oberlichter sind innerhalb der zulässigen Masse erlaubt, sofern eine ästhetische ansprechende Dach- und Gesamtgestaltung sichergestellt ist. 7 Bei geschützten oder erhaltenswerten Bauten besteht kein Anspruch auf die Errichtung von Dachaufbauten und Dacheinschnitte sowie Dachfenster und Oberlichter, sofern nicht eine positive Beurteilung des Amtes für Kultur Abt. Denkmalpflege des Landes vorliegt.
Art. 50 Dächer und Dachaufbauten
1 Dächer sind als ästhetisch ansprechende, gestalterische Einheit mit Bezug zur umgebenden Bausubstanz (Dachformen, Materialien) und Siedlungsstruktur zu gestalten. 2 In der Dorfkernzone sind nur Giebeldächer mit einer Neigung von 25° – 45° zulässig. 3 In den übrigen Zonen sind geneigte Dächer wie Giebel- und Pultdächer als auch Flach- und Tonnendächer zulässig. Diese können auch für Anbauten und Kleinbauten bis 25 m2 Grundfläche gestattet werden. 4 In der Nachbarschaft erhaltenswerter Objekte können im Interesse des Ortsbild- oder Denkmalschutzes bestimmte Dachformen vorgeschrieben werden. 5 Abweichungen vom Giebeldach gemäss Abs. 2 sind möglich, wenn die Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet wird. 6 Dachaufbauten und Dacheinschnitte sowie Dachfenster und Oberlichter sind innerhalb der zulässigen Masse erlaubt, sofern eine ästhetische ansprechende Dach- und Gesamtgestaltung sichergestellt ist. 7 Bei geschützten oder erhaltenswerten Bauten besteht kein Anspruch auf die Errichtung von Dachaufbauten und Dacheinschnitte sowie Dachfenster und Oberlichter, sofern nicht eine positive Beurteilung des Amtes für Kultur Abt. Denkmalpflege des Landes vorliegt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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