Abwasserreglement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 31
Gesuchsunterlagen 1. Das Gesuch zur Liegenschaftsentwässerung ist als Bestandteil des Baugesuches einzureichen. Es ist das Formular der Gemeinde zu verwenden. Nachfolgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen: a) Flächenwidmungsplan und Nachweis des Abflussbeiwertes (6-fach); b) Kanalisationsplan im Massstab 1:100 (6-fach), mit folgendem Inhalt: Seite 11 von 15 - Geometrie der Liegenschaftsentwässerung mit Angabe des Rohrmaterials, der Nennweite, des Gefälles und der Sohlhöhenkoten (Meereshöhe); - Schacht- , Sonderbauwerke (Versickerungs-, Retentions-, Abwasserhebeanlagen) und Armaturen mit Bezeichnung sowie Angabe von Nennweite, Abmessungen und Höhenkoten (Meereshöhe); - Anfallstellen des Abwassers mit Angabe der Art und Apparateanzahl; - Schmutzwasserwerte DU und Abwassermengen. c) Dimensionierungsnachweise (3-fach) und Detailpläne (6-fach) für Versickerungs- und Vorreinigungs-(Schlammfang), Retentions- und Abwasserhebeanlagen. Diese Unterlagen sind nur erforderlich, sofern entsprechende Anlagen zur Ausführung gelangen. d) Hydrogeologisches Gutachten (3-fach) sofern unzureichende Informationen über die hydrogeologischen Verhältnisse vorliegen. 2. Sämtliche Unterlagen sind vom Bauherrn, Architekten und Fachplaner zu unterzeichnen. 3. Nach Bewilligung der Liegenschaftsentwässerung ist der Gemeinde vor Baubeginn der definitive Kanalisationsplan im Massstab 1:50 (2-fach) zur Freigabe einzureichen. 4. Bei Gesuchen, die eine geringfügige Änderung einer bestehenden, privaten Abwasseranlage beinhalten, kann die Gemeinde Ausnahmen von den Erfordernissen an die Gesuchsunterlagen gemäss Abs. 1 machen.
Art. 31
Gesuchsunterlagen 1. Das Gesuch zur Liegenschaftsentwässerung ist als Bestandteil des Baugesuches einzureichen. Es ist das Formular der Gemeinde zu verwenden. Nachfolgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen: a) Flächenwidmungsplan und Nachweis des Abflussbeiwertes (6-fach); b) Kanalisationsplan im Massstab 1:100 (6-fach), mit folgendem Inhalt: Seite 11 von 15 - Geometrie der Liegenschaftsentwässerung mit Angabe des Rohrmaterials, der Nennweite, des Gefälles und der Sohlhöhenkoten (Meereshöhe); - Schacht- , Sonderbauwerke (Versickerungs-, Retentions-, Abwasserhebeanlagen) und Armaturen mit Bezeichnung sowie Angabe von Nennweite, Abmessungen und Höhenkoten (Meereshöhe); - Anfallstellen des Abwassers mit Angabe der Art und Apparateanzahl; - Schmutzwasserwerte DU und Abwassermengen. c) Dimensionierungsnachweise (3-fach) und Detailpläne (6-fach) für Versickerungs- und Vorreinigungs-(Schlammfang), Retentions- und Abwasserhebeanlagen. Diese Unterlagen sind nur erforderlich, sofern entsprechende Anlagen zur Ausführung gelangen. d) Hydrogeologisches Gutachten (3-fach) sofern unzureichende Informationen über die hydrogeologischen Verhältnisse vorliegen. 2. Sämtliche Unterlagen sind vom Bauherrn, Architekten und Fachplaner zu unterzeichnen. 3. Nach Bewilligung der Liegenschaftsentwässerung ist der Gemeinde vor Baubeginn der definitive Kanalisationsplan im Massstab 1:50 (2-fach) zur Freigabe einzureichen. 4. Bei Gesuchen, die eine geringfügige Änderung einer bestehenden, privaten Abwasseranlage beinhalten, kann die Gemeinde Ausnahmen von den Erfordernissen an die Gesuchsunterlagen gemäss Abs. 1 machen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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