Propose a change

Revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. VI Information über das Beschaffungswesen

1. Die Vertragsparteien: a) veröffentlichen Gesetze, Vorschriften, Gerichtsentscheide, allgemein gültige Verwaltungsverfügungen, gesetzlich vorgeschriebene Mustervertragsklauseln, auf die in Anzeigen oder Ausschreibungsunterlagen verwiesen wird, Verfahren betreffend unterstellte Beschaffungen und entsprechende Änderungen umgehend in elektronischer Form oder Papierform in einem offiziellen Publikationsorgan, das eine weite Verbreitung gewährleistet und der Öffentlichkeit leicht zugänglich ist; und b) geben anderen Vertragsparteien auf Ersuchen Erklärungen dazu ab. 2. Die Vertragsparteien machen folgende Angaben: a) in Anhang II das Publikationsorgan in elektronischer Form oder Papierform, in dem sie die Informationen gemäss Absatz 1 veröffentlichen; b) in Anhang III das Publikationsorgan in elektronischer Form oder Papierform, in dem sie Anzeigen gemäss den Artikeln VII, IX Absatz 7 und XVI Absatz 2 veröffentlichen; c) in Anhang IV die Adresse(n) der Website(s), auf der die Vertragsparteien Folgendes veröffentlichen:i) ihre Beschaffungsstatistik gemäss Artikel XVI Absatz 5, ii) ihre Anzeigen der erfolgten Zuschläge gemäss Artikel XVI Absatz 6. 3. Die Vertragsparteien teilen Änderungen der in den Anhängen II, III und IV enthaltenen Angaben unverzüglich dem Ausschuss mit.

Your change, as a redline

Art. VI Information über das Beschaffungswesen

1. Die Vertragsparteien: a) veröffentlichen Gesetze, Vorschriften, Gerichtsentscheide, allgemein gültige Verwaltungsverfügungen, gesetzlich vorgeschriebene Mustervertragsklauseln, auf die in Anzeigen oder Ausschreibungsunterlagen verwiesen wird, Verfahren betreffend unterstellte Beschaffungen und entsprechende Änderungen umgehend in elektronischer Form oder Papierform in einem offiziellen Publikationsorgan, das eine weite Verbreitung gewährleistet und der Öffentlichkeit leicht zugänglich ist; und b) geben anderen Vertragsparteien auf Ersuchen Erklärungen dazu ab. 2. Die Vertragsparteien machen folgende Angaben: a) in Anhang II das Publikationsorgan in elektronischer Form oder Papierform, in dem sie die Informationen gemäss Absatz 1 veröffentlichen; b) in Anhang III das Publikationsorgan in elektronischer Form oder Papierform, in dem sie Anzeigen gemäss den Artikeln VII, IX Absatz 7 und XVI Absatz 2 veröffentlichen; c) in Anhang IV die Adresse(n) der Website(s), auf der die Vertragsparteien Folgendes veröffentlichen:i) ihre Beschaffungsstatistik gemäss Artikel XVI Absatz 5, ii) ihre Anzeigen der erfolgten Zuschläge gemäss Artikel XVI Absatz 6. 3. Die Vertragsparteien teilen Änderungen der in den Anhängen II, III und IV enthaltenen Angaben unverzüglich dem Ausschuss mit.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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