Propose a change

Revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. XV Behandlung der Angebote und Zuschlagserteilung

Behandlung der Angebote 1. Die Entgegennahme, Öffnung und Behandlung der Angebote durch den Auftraggeber erfolgt nach Verfahren, die einen fairen und unparteiischen Beschaffungsprozess sowie die Vertraulichkeit der Angebote gewährleisten. 2. Die Auftraggeber benachteiligen Anbieter nicht, wenn ein Angebot nach Ablauf der Frist eintrifft, sofern die Verzögerung ausschliesslich dem Auftraggeber zuzuschreiben ist. 3. Gibt ein Auftraggeber einem Anbieter Gelegenheit, zwischen der Öffnung der Angebote und der Zuschlagserteilung unbeabsichtigte Formfehler zu berichtigen, so muss er diese Gelegenheit allen teilnehmenden Anbietern geben. Zuschlagserteilung 4. Um für einen Zuschlag in Betracht gezogen zu werden, muss ein Angebot schriftlich eingereicht worden sein, muss es bei der Öffnung den wesentlichen Anforderungen der Anzeigen oder der Ausschreibungsunterlagen entsprechen und muss es von einem Anbieter stammen, der die Teilnahmebedingungen erfüllt. 5. Sofern der Auftraggeber nicht im öffentlichen Interesse beschlossen hat, keinen Auftrag zu vergeben, erteilt er den Zuschlag dem Anbieter, von dem er festgestellt hat, dass er in der Lage ist, die Bedingungen des Auftrags zu erfüllen, und der ausschliesslich aufgrund der spezifischen Zuschlagskriterien in den Anzeigen und Ausschreibungsunterlagen: a) das günstigste Angebot eingereicht hat; oder b) wenn der Preis das einzige Kriterium ist: den tiefsten Preis geboten hat. 6. Erhält ein Auftraggeber ein Angebot, das ungewöhnlich niedriger ist als andere eingereichte Angebote, so kann er beim Anbieter nachprüfen, ob er die Teilnahmebedingungen erfüllt und in der Lage ist, die Auftragsmodalitäten zu erfüllen. 7. Die Auftraggeber dürften Optionen nicht einsetzen, Beschaffungen nicht absagen und erteilte Aufträge nicht ändern, um die Verpflichtungen nach diesem Übereinkommen zu umgehen.

Your change, as a redline

Art. XV Behandlung der Angebote und Zuschlagserteilung

Behandlung der Angebote 1. Die Entgegennahme, Öffnung und Behandlung der Angebote durch den Auftraggeber erfolgt nach Verfahren, die einen fairen und unparteiischen Beschaffungsprozess sowie die Vertraulichkeit der Angebote gewährleisten. 2. Die Auftraggeber benachteiligen Anbieter nicht, wenn ein Angebot nach Ablauf der Frist eintrifft, sofern die Verzögerung ausschliesslich dem Auftraggeber zuzuschreiben ist. 3. Gibt ein Auftraggeber einem Anbieter Gelegenheit, zwischen der Öffnung der Angebote und der Zuschlagserteilung unbeabsichtigte Formfehler zu berichtigen, so muss er diese Gelegenheit allen teilnehmenden Anbietern geben. Zuschlagserteilung 4. Um für einen Zuschlag in Betracht gezogen zu werden, muss ein Angebot schriftlich eingereicht worden sein, muss es bei der Öffnung den wesentlichen Anforderungen der Anzeigen oder der Ausschreibungsunterlagen entsprechen und muss es von einem Anbieter stammen, der die Teilnahmebedingungen erfüllt. 5. Sofern der Auftraggeber nicht im öffentlichen Interesse beschlossen hat, keinen Auftrag zu vergeben, erteilt er den Zuschlag dem Anbieter, von dem er festgestellt hat, dass er in der Lage ist, die Bedingungen des Auftrags zu erfüllen, und der ausschliesslich aufgrund der spezifischen Zuschlagskriterien in den Anzeigen und Ausschreibungsunterlagen: a) das günstigste Angebot eingereicht hat; oder b) wenn der Preis das einzige Kriterium ist: den tiefsten Preis geboten hat. 6. Erhält ein Auftraggeber ein Angebot, das ungewöhnlich niedriger ist als andere eingereichte Angebote, so kann er beim Anbieter nachprüfen, ob er die Teilnahmebedingungen erfüllt und in der Lage ist, die Auftragsmodalitäten zu erfüllen. 7. Die Auftraggeber dürften Optionen nicht einsetzen, Beschaffungen nicht absagen und erteilte Aufträge nicht ändern, um die Verpflichtungen nach diesem Übereinkommen zu umgehen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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